Vorlage - /2018/063
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Sach- und Problemdarstellung:
Zweck dieser Mitteilung ist es, über die gemäß § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2018 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
§ 3 der Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2018 enthält folgende Regelung: „Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 91 d Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu 10.000 EUR als erteilt. Die Bürgermeisterin ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens vierteljährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.“
Anlagenverzeichnis:
Liste der gemäß § 3 der Haushaltssatzung 2018 der Stadt Glückstadt bereits durch die Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.03.2018
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1 | Haushaltsüberschreitungen Stadt I. Quartal 2018 (51 KB) |