Vorlage - /2018/055
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Beschlussvorschlag:
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Glückstadt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Obdachlosensatzung) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenen Fassung erlassen.
Sach- und Problemdarstellung:
Der Sozialausschuss beschloss in seiner Sitzung am 06.02.2018 zur Drucksache 2018/023, dass die für die Unterbringung von Asylbewerbern angemieteten Containerunterkünfte in der „Segelmachertwiete“ ergänzend zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden können. Entsprechend ist die Obdachlosensatzung einmal um die Unterbringung in der Segelmachertwiete als auch für die Gebührenerhebung für diese Anlage zu ergänzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ohne satzungsmäßige Festlegung kann keine Gebühr erhoben werden.
Anlagenverzeichnis:
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Glückstadt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Obdachlosensatzung)
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Anlagen: | |||||
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1 | 2. Nachtragssatzung Obdachlosensatzung (483 KB) |