Vorlage - /2018/022-1
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Sach- und Problemdarstellung:
Am 30.01.2018 hat ein Abstimmungsgespräch mit möglichen Partnern eines Kita-Neubaus in der Nordmarkstraße stattgefunden. Deutlich wurde dabei, dass eine Umsetzung innerhalb des bisher verabredeten Zeitrahmens nicht mehr erfolgen kann. Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine längere Vorlaufzeit für die Planung und notwendiger Abstimmungen zwischen den möglichen Partnern. Vereinbart wurde daher, zunächst eine Beschlussfassung herbeizuführen, die es der Verwaltung ermöglicht, einen Planungsauftrag zu erteilen, damit die Alternativen zur dauerhaften Erweiterung geprüft und Kostenschätzungen erstellt werden können.
Die Drucksache 2018/022 ist daher in Teilen aufzuheben. Die Punkte 1. und 2. der Beschlussempfehlung sowie die Ausführungen zur Kita Nordmarkstraße auf den Seiten 3 bis 5 und zur Interimslösung auf Seite 5 sind damit hinfällig.
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
- Die Nachmittagsbetreuung (Tagespflegegruppe) in der Kita Elbbande der Familienbildungsbildungsstätte wird ab dem 01.08.2018 unbefristet fortgeführt.
- Die zum 01.08.2017 für ein Jahr befristet eingerichtete altersgemischte Nachmittagsgruppe (durch Umwandlung einer Tagespflegegruppe) wird ab dem 01.08.2018 unbefristet fortgeführt.
- Es sind:
a) Alternativen zur dauerhaften Erweiterung des Betreuungsangebotes zu prüfen und Kosten zu ermitteln. Etwaige Planungskosten werden im Nachtrag 2018 zur Verfügung gestellt.
b) Befristete Übergangslösungen umzusetzen, sofern sich akute Betreuungsbedarfe ergeben.
Die finanziellen Auswirkungen ändern sich wie folgt:
Planungskosten/Übergangsgruppen/Ausbauplanung: nach dem derzeitigen Stand geht die Verwaltung davon aus, dass eventuell anfallende Architektenkosten für die Ausbauplanung aus dem vorhandenen Kita-Budget gezahlt werden können. Ob eine Nachfinanzierung im Laufe des Haushaltsjahres erforderlich wird, hängt von den Abrechnungsergebnissen aller Träger des Vorjahres ab. Sofern eine Nachfinanzierung erforderlich wird, werden diese Kosten im Nachtrag 2018 eingeworben werden.
Betriebskostenzuschuss: evtl. ansteigende Betriebskosten werden im Rahmen des Abrechnungsergebnisses 2018 im Folgejahr bezuschusst.
Die Anlage 4 zur Drucksache 2018/022 wurde bereits entfernt.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen