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Vorlage - /2018/023  

Betreff: Unterbringung von Obdachlosen in der Containeranlage "Segelmachertwiete"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
06.02.2018 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss vom 28.02.2017 zur Drucksache (DS) 2017/021, ausschließlich zu I. Ziff. 1, nämlich:

„Die für die Unterbringung von Asylbewerbern angemieteten Container­unterkünfte in der Straße „Der Keil“ werden zur Unterbringung von Obdachlosen, die Containerunterkünfte in der „Segelmachertwiete“ ergänzend zur Unterbringung von obdachlosen Familien genutzt.“

wird aufgehoben.

 

  1. Die für die Unterbringung von Asylbewerbern angemieteten Containerunterkünfte in der „Segelmachertwiete“ werden ergänzend zur Unterbringung von Obdach­losen genutzt.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Die bereits in DS 2016/160 dargestellten Ursachen der Obdachlosigkeit treffen auch weiterhin für Glückstadt zu. In 2018 wurden bereits 4 Wohnungen geräumt (Stand: 25.01.2018), die potentiellen Obdachlosen meldeten sich hier jedoch nicht zur Unterbringung.

Bislang ist es den wenigsten Personen in den Obdachlosenunterkünften gelungen, Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. Sie wohnen teilweise schon länger als 1 Jahr dort. Ihre Bemühungen um Wohnraum haben sie der Stadt zu dokumentieren, da es keine ordnungsbehördliche Aufgabe ist, Personen auf längere Zeit ein Obdach zu geben. Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt ist weiterhin gerade im unteren und mittleren Preissegment als sehr angespannt anzusehen. Die Anmietung von adäquatem Wohnraum ist schwer.

 

 

Insgesamt waren 2016 etwa 860.000 Menschen ohne Wohnung, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) mitteilte. Im Vergleich zum Jahr 2014 habe sich die Zahl damit um 150 Prozent erhöht. Als wohnungslos gilt, wer keine dauerhafte Wohnung hat und stattdessen in Unterkünften lebt, in denen der Aufenthalt zeitlich begrenzt ist.

Laut BAG W handelt es sich bei 440.000 aller wohnungslosen Menschen um Flüchtlinge. Sie werden in der Schätzung für das Jahr 2016 erstmals in der Statistik berücksichtigt, was ein Grund für den starken Anstieg im Vergleich zu 2014 ist. Allerdings ist die Zahl der Wohnungslosen auch ohne Berücksichtigung der Flüchtlinge in den vergangenen beiden Jahren um etwa 25 Prozent von 335.000 auf 420.000 gestiegen.“ (Quelle: Die ZEIT, 14.11.2017)

 

 

Die Glückstädter Unterkünfte (Stadtstraße 126 und Der Keil 5) sind durchgehend belegt. In 2017 wurde in der Stadtstraße ein Raum mit zwei gleichgeschlechtlichen Personen belegt – siehe DS 2017/021-1.

 

Bis zu 2 Einzelpersonen können derzeit noch durch Zusammenlegung gleich­geschlechtlicher Personen in Der Keil untergebracht werden; dann stehen keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung.

 

Sobald sich jetzt ein Paar obdachlos meldet, stehen der Stadt in der Stadtstraße und auch in Der Keil keine geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung.

Sind keine Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden, hat die Stadt nach aktueller Rechtsprechung entsprechende Räume in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem freien Wohnungsmarkt anzumieten. Hierbei ist es unerheblich, auf welche Höhe sich die Kosten für die Allgemeinheit belaufen. Erst wenn auch diese Ressourcen ausgeschöpft sind, kann die Stadt eine Wiedereinweisung bzw. eine Beschlag­nahmung von Wohnraum Dritter verfügen.

 

Um die Unterbringung für obdachlose Menschen in der Stadt Glückstadt zu gewährleisten, sind neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Denn es ist weiterhin davon auszugehen, dass sich die Unterbringungs-Situation mittelfristig nicht ändern, sondern sich eher verschärfen wird.

 

Die Stadt Glückstadt verfügt über Containerunterkünfte in der Segelmachertwiete, die von Asylbewerbern und Flüchtlingen belegt werden. Aktuell stehen dort 8 Doppelcontainer (2 x 18 m² zuzüglich gemeinsame Küche und gemeinsame Nasszelle – Belegungsmöglichkeit: 4 Personen) und 1 Einzelcontainer (18 m² zuzüglich Küche und Nasszelle – Belegungsmöglichkeit: 2 Personen) zur Verfügung. Davon sind 6 Doppel- und 1 Einzel-Container belegt – Belegung aller Container jeweils mit 1 Person; die Möglichkeit der Zusammenlegung wäre gegeben.

 

Für die Unterbringung von Obdachlosen stünden in der Segelmachertwiete derzeit 2 Doppelcontainer bereit, d.h. pro Doppelcontainer könnten bis zu 4 gleich­geschlechtliche Personen untergebracht werden. Sollten die Container zu einem späteren Zeitpunkt für Asylbewerber und Flüchtlinge benötigt werden, wären für die Unterbringung von Obdachlosen andere Lösungen zu erarbeiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt zahlt für die Container  Miete – siehe DS 2017/052-1. Bei einer Belegung der zwei Doppelcontainer durch Obdachlose handelt es sich um ein für die Stadt wirtschaftliches Vorgehen, da die Miete auch bei Nichtbelegung anfallen und die Unterbringung im Hotel, Pensionen deutlich teurer ausfallen würde.

 

Zur Erhebung von Gebühren wird bei einer Befürwortung des Beschlussvorschlags eine Nachtragssatzung zur Obdachlosensatzung erarbeitet.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen