Vorlage - /2018/006
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Abschließender Beschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Glückstadt wird beschlossen, die Begründung wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2017 den Entwurf und die erneute (vierte) öffentliche Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (siehe Drucksache 2017/153). Diese Auslegung und die parallel laufende Beteiligung der Behörden haben in der Zeit vom 16.11.2017 bis einschließlich 18.12.2017 stattgefunden.
Im Rahmen dieser und der vorherigen öffentlichen Auslegungen der Flächennutzungsplanänderung sind von Anliegerinnen und Anliegern und von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen, die nun abzuwägen sind.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst den im Beschlussvorschlag bezeichneten Bereich und gliedert sich in drei städtebaulich unterschiedlich strukturierte Bereiche, die in der Drucksache 2015/009 im Detail beschrieben werden. Die Drucksache ist zu finden unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem.
Planungsanlass, Planungsziele und wesentliche Planinhalte
Planungsanlass, Planungsziele, wesentliche Planinhalte und die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt wurden in der Drucksache 2015/009 ausführlich erläutert. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet und auf die o.a. Drucksache verwiesen.
Die 29. Flächennutzungsplanänderung dient der bauleitplanerischen Vorbereitung des Bebauungsplanes Nr. 4.57 „Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“, der parallel entwickelt wird (siehe Drucksache 2018/005).
Auslegungen und eingegangene Anregungen
Es haben vier öffentliche Auslegungen bzw. Beteiligungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange stattgefunden:
- 1. Öffentliche Auslegung vom 06.10. – 03.11.2014
Da der Auslegungszeitraum nicht 1 Monat, sondern 4 Wochen umfasste, musste die Auslegung wiederholt werden.
- 2. Öffentliche Auslegung vom 20.04. – 20.05.2015
Der im Parallelverfahren mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 4.57 „Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ musste aus formellen Gründen erneut öffentlich ausgelegt werden (siehe Drucksache 2016/066). Aus diesem Grund wurde zeitgleich auch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt (siehe Drucksache 2016/067).
- 3. Öffentliche Auslegung vom 24.06. – 29.07.2016
Die Stadtvertretung hat nach dieser Auslegung am 22.09.2016 den abschließenden Beschluss zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Drucksache 2016/119) gefasst. Nach Bekanntmachung dieses Beschlusses wurde die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung an das Innenministerium gesandt. Mit Schreiben des Innenministeriums vom 09. März 2017 erfolgte lediglich eine Teilgenehmigung des Flächennutzungsplanes. Ausgenommen wurden u.a. die Grundstücke Am Schwarzwasser 3, Am Schwarzwasser 4-7, Am Rethövel 13 und Stadtstraße 62 mit der Begründung, dass dem Altlastenverdacht für diese Flächen nicht ausreichend nachgegangen worden sei.
Daraufhin wurden seitens der Stadt auf den oben aufgeführten Grundstücken sogenannte „orientierende Untersuchungen durchgeführt“, die zwar einerseits den Altlastenverdacht bestätigten (mit Ausnahme der Grundstücke Am Schwarzwasser 6 und Stadtstraße 62), andererseits aber das Ergebnis erbrachten, dass die vorgefundenen Altlasten keinen akuten Handlungsbedarf auslösen. Da die betroffenen Flächen im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan als Altlasten- bzw. Altlastenverdachtsflächen gekennzeichnet werden müssen, wurde es notwendig, die Entwürfe für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung erneut öffentlich auszulegen.
- 4. Öffentliche Auslegung vom 16.11. – 18.12.2017
Im Rahmen dieser Auslegung waren nur Anregungen zu den geänderten Planinhalten zulässig.
In den oben aufgeführten Beteiligungsverfahren ist eine Fülle von Anregungen eingegangen, die in einer Abwägungstabelle zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen wurden. Dabei sind die Anregungen von Privatpersonen aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Abwägungstabelle ist mit über 500 Seiten sehr umfangreich, dies liegt aber vor allem daran, dass eine Privatperson sehr ausführliche und in großen Teilen gleichlautende Anregungen in allen Auslegungen abgegeben hat. Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Abwägungstabelle mit einem Umfang von 500 Seiten beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Zur besseren Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis ist eine thematische Zusammenstellung der wichtigsten Anregungen der Drucksache 2018/005 als Anlage 8 beigefügt.
Nach Beschluss der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die zugehörigen Verfahrensakten dem Innenministerium mit der Bitte um Genehmigung zugeleitet. Wenn die Genehmigung vorliegt, kann die öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Damit wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Gemeinsam mit der gem. § 6a BauGB (Baugesetzbuch) erforderlichen „Zusammenfassenden Erklärung“ wird sie auf der Homepage der Stadt eingestellt. Zusätzlich wird der Link zur städtischen Homepage an das Land gesandt, damit auch über das zentrale Internetportal des Landes darauf zugegriffen werden kann.
Erst wenn die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden ist, kann der Bebauungsplan Nr. 4.57 „Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ öffentlich bekannt und damit rechtskräftig werden. Noch hat dieser lediglich den Status „in Aufstellung befindlich“ bzw. den Stand nach § 33 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Bauleitplanverfahren wird gemeinsam von der Firma Steinbeis und der Stadt Glückstadt finanziert. Hierüber wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der von Stadtvertretung am 25.06.2009 beschlossen wurde.
Anlagenverzeichnis:
- Lageplan Geltungsbereich
- Planzeichnung
- Begründung
- Umweltbericht
(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage den Umweltbericht mit einem Umfang von 126 Seiten beizufügen. Er kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)
- Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen
(Hinweis: Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Abwägungstabelle mit einem Umfang von 500 Seiten beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)
- Orientierende Untersuchungen der Altstandorte
(Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit besteht die Anlage 6 aus den Teilen 6a-6d. Um Kosten und Ressourcenverbrauch gering zu halten, wird darauf verzichtet, der gedruckten Version der Sitzungsunterlage die Abwägungstabelle mit einem Umfang von 464 Seiten beizufügen. Sie kann unter www.glueckstadt.de und den Menüpunkten „Verwaltung & Politik / Politik / Sitzungsunterlagen“ bzw. im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Auf Nachfrage werden auch gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt.)