Vorlage - /2017/131
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Sach- und Problemdarstellung:
Das Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ für die Maßnahme „Historische Innenstadt / Rethövel“ ist ausgelaufen, die Städtebauförderungsmittel sind gegenüber der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB-Bank) per 31.12.2015 abzurechnen.
Die BIG als städtischer Sanierungsträger legte der IB-Bank in 2016 die Schlussrechnung vor.
Seit dem Zeitpunkt der Schlussrechnung-Einreichung stehen zur Erstattung von nicht von der IB-Bank anerkannten Kosten dem städtischen Treuhand-Konto ein Betrag von ca. 259.000,‑ € zur Verfügung. Auf Basis der Schlussrechnung wurde unter Kostenstelle 5.1.1.020/5030.781700 ein weiterer Betrag von 80.000,‑ € in 2016 zur Verfügung gestellt, der als Haushalts-Ermächtigung bis zur Vorlage der IB-Schlussrechnung weitergeführt wird.
Die IB-Bank teilte mittlerweile mit, dass ein Wertausgleich für das Grundstück der Jugendherberge als auch für das Gelände der Docke zu Gunsten der Stadt entgegen der vorgelegten BIG-Schlussrechnung nicht in Betracht käme – siehe hierzu Anlagen 1 und 2.
Hinweis:
Derzeit wird geprüft, ob gegen diese Bescheide Widerspruch und ggf. auch Klage eingereicht werden sollte. Aber auch wenn dies der Fall wäre, wären die Mittel nach Aufforderung der IB-Bank zu erstatten, um nicht Verzugszinsen zahlen zu müssen.
Nach dem IB-Bescheid vom 31.08.2017 (siehe Anlage 3) hätte die Stadt einen Betrag von knapp 393.000,‑ € zu erstatten. Wie bereits ausgeführt, stehen 339.000,‑ € zur Verfügung, so dass über die Veränderungsliste für den Haushalt 2018 unter Kostenstelle 5.1.1.020/5030.781700 ein Betrag von 54.000,‑ € zur Verfügung zu stellen ist.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Bescheid der IB-Bank zur Jugendherberge
Anlage 2: Bescheid der IB-Bank zum Gehlsen-Gelände – Docke
Anlage 3: Schreiben der IB-Bank
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1: Bescheid der IB-Bank zur Jugendherberge (504 KB) | |||
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2 | Anlage 2: Bescheid der IB-Bank zum Gehlsen-Gelände - Docke (520 KB) | |||
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3 | Anlage 3: Schreiben der IB-Bank (531 KB) |