Vorlage - /2017/117
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt wird in der der Originalniederschrift anliegenden Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 28 Ziffer 2 Gemeindeordnung (GO) über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.
Als Grund für den Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung wird auf den Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) verwiesen. Aus Sicht des GPA ist die derzeitige Regelung in § 4 der Entschädigungssatzung nicht hinreichend bestimmt. Es ist nicht eindeutig zu erkennen, dass es sich um Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 Buchst. b Entschädigungsverordnung (EntschVO) handelt.
Weitere erforderliche Änderungen laut GPA sind die Streichung des § 9 über die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung an eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte und eine Anpassung im § 11 Absatz 2 letzter Satz, da in den Querverweisen nicht die korrekten Paragraphen benannt sind. Diese Anpassung entfällt mit der Streichung des § 9.
Finanzielle Auswirkungen:
Die mit der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung vorzunehmenden Änderungen haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf einer 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Glückstadt
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung (468 KB) |