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Vorlage - /2017/102  

Betreff: Ehemalige Kinoräumlichkeiten im Jugendzentrum
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
04.07.2017 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss
10.07.2017 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
20.07.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Der Ausschuss wurde zuletzt am 06.09.2016 über die weitere Nutzung des „alten Kinos“ als Bürgerraum informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Druck­sachen 2015/027 bis 2015/027-3 verwiesen.

 

Durch Fundraising und dem daraus resultierenden Pool an Unterstützer*innen und freiwilligen Helfer*innen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (inkl. Bauunterhaltung) konnte der Raum teilweise provisorisch renoviert und ein kosten­günstiges, passendes Mobiliar angeschafft werden.

 

Seit September 2016 wurden die zwei Bundesfreiwilligen des Jugendzentrums mit der Weiterführung der räumlichen Gestaltung und der Planung von Veranstaltungen vertraut gemacht und ein Konzept für die Nutzung des alten Kinos 2016/2017 entwickelt. Seit 2017 finden nunmehr regelmäßig Veranstaltungen im „Alten Kino“ statt und der Raum ist mit viel Eigenleistung zu einer Veranstaltungsstätte geworden.

 

Die Nachfrage steigt konstant und die durchgeführten Veranstaltungen waren sehr erfolgreich. Auch die Raumvergabe an Vereine, Clubs und andere Institutionen oder Privatpersonen ist sehr gut angelaufen.

 

Zwischenzeitlich wurden:

 

-          ein Logo entworfen und ein Programm erstellt;

-          ein Konzept entworfen;

-          ein Nutzervertrag ausgearbeitet;

-          die Wände farblich ausgebessert;

-          die alten Vorführmaschinen ausgebaut;

-          ein Teppich verlegt;

-          die Wand zum Kirchplatz fachmännisch ausgebessert und neu verputzt;

-          die Deckenleuchten erneuert;

-          die alten Kinotischlampen mit Steckern versehen;

-          Energiesparlampen angeschafft;

-          der Tresen instandgesetzt und hergerichtet;

-          überflüssige oder mangelhafte Elektrik fachmännisch zurückgebaut bzw. erneuert;

-          die Schaukästen gesäubert, neu lackiert und dekoriert;

-          ein Flügel gespendet und gestimmt;

-          die Bühne installiert und sog. Hamburger-Gitter zur Absperrung angeschafft;

-          div. Inventar angeschafft um den Flair des Kinos zu unterstreichen z.B. Popcornmaschine, 60er Jahre Möbel, eine Vitrine, diverses Geschirr, Becher mit dem Kino Logo etc.;

-          Möbel und anderes Inventar wurden einheitlich aufgearbeitet um ein Gesamt­bild zu erzeugen;

-          die Kinokasse als Lagerraum hergerichtet.

 

Des Weiteren wird und wurde der Raum mittlerweile von diversen Personen, Vereinen und für Projekte genutzt:

 

-          Spielmannszug für Hauptsitzungen und Übungsabende;

-          DLRG für Veranstaltungen und Vereinstreffen;

-          Fotokreis Pinneberg und Fotoclub Dänemark;

-          Integrationskurs AWO;

-          Integrationsprojekt Frauencafé AWO;

-          städtische Planungstreffen, z.B. Fest der Vielfalt;

-          Sprachcafé Jugendzentrum;

-          Integrationsbüro, z.B. Ehrenamtstreffen;

-          Privatpersonen und Ehrenamtliche, z.B. bezüglich des Drachenbootrennen, Spielekreis, 400m-Tisch-Weltrekord, Konzerte oder Besprechungen;

-          Türkischer Elternbund im Rahmen des türkischen Kinderfestes;

-          die Bücherei;

-          das Detlefsengymnasium;

-          Treffen KiJuFo;

-          Kreis Steinburg.

 

Festzustellen ist, dass mit der regelmäßigen Nutzung des Raumes durch Fremd­nutzer*innen und Durchführung von Veranstaltungen es häufiger einer Person vor Ort bedarf, die auf- und abschließt, Einführungen in die Räumlichkeiten gibt oder als Ansprechpartner*in vor Ort ist. Erschwerend für die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen ist, dass BFD-Kräfte nicht ohne Anleiter oder Aufsichtsperson agieren dürfen.

 

Ende Juni 2017 werden die BFD-Kräfte durch Verkürzung ihres BFD-Dienstes das Jugendzentrum verlassen. Voraussichtlich kann eine BFD-Stelle ab dem 01.08.2017 nachbesetzt werden. Weitere Bewerbungen liegen aktuell nicht vor. Bei einer Besetzung der BFD-Stellen kann im Voraus nicht gesagt werden, welche Interessen und Fähigkeiten die neuen Bundesfreiwilligendienstleistenden haben werden. Des Weiteren ist die Vergabe der Kontingente nie zu 100% sicher.

 

Ohne eine adäquate Nachbesetzung der BFD-Stellen (qualitativ wie quantitativ) wird es jedoch nicht möglich sein, den derzeitigen Standard und die weitere breite Nutzung zu erhalten. Es ist vielmehr zu  befürchten, dass der Raum sich nicht weiterentwickelt und die Nutzung als Bürgerraum in den Hintergrund tritt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, ab dem 01.07.2017 bis vorerst 31.12.2017 zur Unterstützung und Aufrechterhaltung des Betriebes „Altes Kino“ einen Ehrenamt­lichen im Rahmen einer Aufwandentschädigung von mtl. 200 € zu beschäftigen.

 

Die entstehenden Kosten von 1.000 € werden über die Einsparung bei den BFD-Stellen mit rd. 1.050 € (2 freie Stellen im Juli 2017 rd. 700 €, 1 freie Stelle im August 2017 rd. 350 €) gegenfinanziert.

 

Die weiteren Vorgehensweisen decken sich mit dem Sachstand 2016 (Drucksache 2015/027-3).

 


Anlagenverzeichnis:

Aktuelle Fotos  

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aktuelle Fotos (1249 KB)