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Vorlage - /2017/098  

Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nord" gem. § 142 BauGB
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:SoS
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
20.07.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nord“ gem. § 142 BauGB in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung wird beschlossen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Hinweis:

Der Bauausschuss hätte als dem der Stadtvertretung empfehlendes Gremium über diese Drucksache zu beraten. Es ist vorgesehen, die Stadtvertretung am 20.07.2017 zu erreichen, damit umgehend die Bekanntmachung der Satzung erfolgen kann. Diese könnte dann bereits Anfang August dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) zur Genehmigung vorgelegt werden. Der nächsterreichbare Bauausschuss tagt am 26.09.2017; eine Genehmigung in 2017 (Stadtvertretung 12.10.2018 mit anschließender Bekanntmachung = Anfang November 2017) wäre kaum erreichbar. Nach Rücksprache mit der Ausschussvorsitzenden war es auch nicht mehr möglich, eine Sonder-Sitzung einzuberufen.

 

Sachverhalt und Problemdarstellung:

Zur Drucksache 2016/114 wurde von der Stadtvertretung in der Sitzung am 15.12.2016 u.a. die Satzung zur Festlegung des Sanierungsgebietes „Nord“ im einfachen Verfahren beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses war das mehrfach mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) abgestimmte Konzept „Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (VU). Nach Veröffentlichung des Sanierungsgebietes „Nord“ wurde dem MIB die VU und das Sanierungsgebiet zur Genehmigung vorgelegt.

 

Das MIB teilte über die BIG-Städtebau mit, dass sie das Gebiet aufgrund der „Insellagen“ nicht genehmigen würde – siehe hierzu Anlage 2: grüne Darstellung = einfache Sanierungsgebiet; rote Darstellung = Sanierungsgebiet im förmlichen Verfahren. Weil im förmlichen Sanierungsgebiet Grundstücke lagen, die dem einfachen Verfahren zuzuordnen waren, wird von „Insellagen“ gesprochen. Aus MIB-Sicht war nicht nachvollziehbar, warum die Insellagen nicht von dem im förmlichen Sanierungsgebiet durchzuführenden Maßnahmen profitieren würden.

Auch der Hinweis auf die im Haus erfolgten Abstimmungen sowie der Verweis auf das BauGB, das Insellagen nicht ausschließt, konnte das Ergebnis nicht beeinflussen.

 

Um die Insellagen auszuschließen, sind Grundstücke aus dem Gebiet herauszunehmen und dem Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren zuzuschlagen (DS 2017/097 und 2017/101). Eine erneute Beschlussfassung zum einfachen Sanierungsgebiet ist zu fassen – siehe hierzu auch die DS 2017/097 bis 2017/101. Im Vorwege ist die bereits bekanntgemachte Satzung aufzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Nur bei Genehmigung des Sanierungsgebietes durch das MIB ist es möglich, Städtebauförderungsmittel einzusetzen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:            Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Glückstadt über die

förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nord“ gemäß § 142 BauGB

Anlage 2:            Gegenüberstellung Sanierungsgebiet alt ./. neu

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes - Nord - (656 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Gegenüberstellung Sanierungsgebiet alt ./. neu (231 KB)