Vorlage - SV/2017/011
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Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf (Stand Juni 2017) wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen weiter voran zu bringen und den Bauantrag zu stellen.
Im Haushalt 2018 sind Mittel in Höhe von 3.731.000 € entsprechend der Finanzierungsübersicht für die Kostengruppen 200, 300, 400, 600 und 700 (Baukosten nach DIN 276) bereit zu stellen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zur Freiraumplanung einen Entwurf zum Beschluss vorzulegen. Mittel für die Kostengruppe 500 sind daraufhin gesondert zu beschließen und einzustellen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Interimslösung für den Schulbetrieb im Schulgebäude Kollmar zu organisieren und eine Interimslösung für die Betreuung zu finden und die Kosten zu berechnen. Über die Bereitstellung der Mittel hierfür ist ebenfalls gesondert zu beschließen.
Die Planungen und Vorbereitungen sind so durchzuführen, dass der Abbruch des vorhandenen Schulgebäudes in den Osterferien 2018 und die Fertigstellung des neuen Schulgebäudes in den Sommerferien 2019 erfolgt.
Sach- und Problemdarstellung:
Allgemeines
Im Mai 2016 hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt auch auf Grundlage der Expertise „Vergleich Sanierung/ Neubau Grundschule Herzhorn“ des Büros Butzlaff+Tewes Architekten+Ingenieure vom 16.02.2016 die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und Bürgermeister Glißmann ein Raumprogramm zu entwickeln und die Vergabe freiberuflicher Planungsleitungen durchzuführen (vgl. Drucksache SV 2016/006).
Das Raumprogramm wurde entwickelt und einvernehmlich abgestimmt – siehe Anlage 1. Neben vier Klassenräumen mit Gruppenräumen für die einzügige Grundschule sind zwei Fachklassen (Musik/Mehrzweck, Kunst/Kochen), ein Raum für Förderunterricht und Räume für die Verwaltung vorgesehen. Die Verwaltungsräume sind vielfältig, da auch das pädagogische Personal heutzutage nicht mehr nur aus LehrerInnen besteht, sondern auch Schulsozialpädagogen, Schulassistenten, ggf. Bufdis, Praktikanten sind zu berücksichtigen. Dazu kommen Räume für den Hausmeister und die Haustechnik und Lagerräume. Um einen offenen Ganztagsbetrieb und auch Mittagessen anbieten zu können, wird das Raumprogramm durch Räume für Essen und Betreuung abgerundet.
Das Raumprogramm ist also deutlich größer als das des Bestandsgebäudes. Beim Beschluss, neu zu bauen, war aber genau dies auch die Intention: es soll ein Gebäude entstehen, dass den heutigen Bedürfnissen an einen Schulbetrieb gerecht wird und heutige pädagogische Konzepte nicht nur ermöglicht, sondern auch unterstützt. Es ist eine Investition in die Bildung und Entwicklung der Kinder.
Über die Vergaben der Planungsleistungen im Bereich Architektenleistungen, Technische Gebäudeausstattung und Tragwerk haben förmliche Verfahren nach der Vergabeverordnung statt gefunden. Entschieden wurden diese etwa Mitte Februar 2017 von einem Gremium bestehend aus der Schulleiterin Frau Frank-Heyse, der Schulverbandsvorsteherin Frau Biel, dem Bürgermeister von Herzhorn Herrn Glißmann, dem Bürgermeister von Kollmar und gleichzeitig stellvertretendem SV-Vorsteher Herrn Dr. Kruse und Frau Patyk als mit der Bauherrenvertretung und Projektsteuerung betrauten Person aus dem Rathaus.
Besonders hervorzuheben ist, dass im Bereich der Architektenleistung ein Wettbewerblicher Dialog durchgeführt wurde, bei dem die Büros sich mit ersten Entwurfsideen beworben haben. So bestand schon zu Beginn der Planungen die Möglichkeit, anhand verschiedener Lösungsvorschläge das räumliche Konzept für den Schulneubau zu entwickeln.
Die Vergaben der Planungsleistungen im Bereich Freiraumplanung sowie Schadstoffkataster und Baugrundgutachten erfolgten nach Angebotsumfragen ohne Beteiligung des Gremiums.
Architekt, Haustechniker und Tragwerksplaner haben in den Monaten Februar bis Mitte Mai 2017 den Vorentwurf erarbeitet. In dieser Zeit fanden mehrfach ausführliche Planungsgespräche statt - auch im Beisein der Schulleitung und des Hausmeisters. Die Schulleitung wiederum hat immer wieder ihr Kollegium mit einbezogen.
Zur Stellung des Gebäudes auf dem Grundstück als wesentliche städtebauliche Entscheidung wurde erneut das Gremium aktiviert ebenso wie bei der Entscheidung, doch keine Erweiterungsoption planerisch zu berücksichtigen.
Derzeit wird der vorliegende Entwurf des Schulgebäudes in Hinblick auf die Ausführungsplanung weiter konkretisiert. Die Planungen zur Freiraumplanung laufen erst an, da deren Ausführung auch erst später beginnt. Daher ist der Kenntnisstand, auch was die Kosten anbelangt, im Bereich des Schulgebäudes deutlich weiter fortgeschritten als bei den Außenanlagen. Im Bereich der Freiraumplanung können daher noch keine verlässlichen Daten genannt werden. Diese werden zu den Beratungen zum Haushalt 2018 vorgelegt werden.
zur Umsetzung des Raumprogramms
Das Raumprogramm hat im Laufe der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung geringfügige Modifizierungen erfahren. So wurde aus dem Raum für ergänzendes Schulpersonal ein größerer Raum, der auch für Besprechungen des Kollegiums mit bis zu 20 Personen genutzt werden kann.
Für die 1. und 2. Klasse wurde nicht jeweils ein Gruppenraum von ca. 18 m², sondern einer von doppelter Größe gewünscht, um geteilten Unterricht in bestimmten Fächern durchführen zu können. Ob hier eine mobile Trennwand realisiert werden kann oder nicht, ist kostenabhängig.
Die Garderobe wurde geteilt in einen zentralen Schuhraum am Eingang und Jackengarderoben bei den Klassenräumen. So kann das bereits gelebte „Hausschuhprinzip“ optimal umgesetzt werden.
Dank geringer Raumansprüche seitens der Haustechnik kann der Heizungsraum kleiner als gedacht ausfallen.
Das rollstuhlgerechte WC wurde vergrößert, um hier auch Schränke für Ersatzkleidung und eine Wickelmöglichkeit für evtl. Inklusionskinder zu haben.
zu den Flächengrößen
Nachdem der Vorentwurf flächenmäßig etwas zu groß ausfiel, wurde die Schule etwas verkleinert. Die Tiefe der Fachklassen wurde z.B. von 8,50m auf 8,20m Achsmaß und die Raumgrößen dadurch von ca. 72 m² auf ca. 69 m² reduziert. Die Gesamt-Bruttogeschossfläche (BGF) liegt derzeit bei 1767 m² BGF. Die im Raumprogramm benannte Spanne von 1610 – 1753 m² wird überschritten. Bei Betrachtung des Mittelwertes um 85,5 m² bzw. um etwa 5% und bei Betrachtung des Maximalwertes um lediglich 13 m² bzw. weniger als 1%.
Der Verkehrsflächenanteil liegt trotz der großzügigen Halle und dank des kompakten Baukörpers im üblichen Rahmen. Der Anteil für Technikflächen liegt ausgesprochen niedrig.
zum Baukörper
Der Baukörper ist für einen kleinen Ort wie Herzhorn zugegebenermaßen groß. Dies ist der Nutzung bzw. dem Raumprogramm und dem Willen nach einem kompakten und damit wirtschaftlichen Baukörper geschuldet.
Durch die Gliederung der Fassade und durch die lebendige Dachlandschaft ist eine städtebauliche Einfügung gegeben. Die Nutzung als Schule wird durch die Fassadengestaltung sofort ablesbar.
Kernstück der neuen Schule ist zweifellos die große, zweigeschossige zentrale Halle mit der Tribünentreppe als unverwechselbarem Identifikationspunkt. Die Schule lebt von innen heraus.
Der Baukörper ist von der Kubatur und der Gliederung her sehr diszipliniert. Insbesondere der Tragwerksplaner hat geäußert, schon lange kein solch klar strukturiertes Gebäude mehr gerechnet zu haben.
zum Brandschutz
Ein Vorgespräch beim Kreisbaumt in Itzehoe hat ergeben, dass die bisherigen Planungen weiter geführt werden können. Es gibt zu den vorgeschlagenen Lösungen keine Einwände.
zum Tragwerk
Der Baugrund ist schlecht. Es ist eine Pfahlgründung mit ca. 45 Pfählen und ca. 17 m Länge nötig.
zum Dach
Es wurden mehrere technisch mögliche Varianten der Dachkonstruktion von den Planern betrachtet. Es wird eine Lösung mit Spannbetonhohlplatten empfohlen, da
- so ein Doppelung von Decke über OG und Dach vermieden wird,
- durchgehend ein Warmdach ausgebildet werden kann und keine unnötigen Wärmebrücken entstehen
- dank hohem Vorfertigungsgrad ein schnellerer und terminsicherer Bauablauf möglich ist und
- gegenüber Ortbeton wirtschaftliche Einheitspreise möglich sind
Die sich dadurch ergebenden hohen Räume im DG verursachen ca. 3-4% mehr Primärenergieaufwand gegenüber einem schlicht 3m hohen Raum. Dem gegenüber steht aber der Vorteil eines großzügigeren Raumgefüges, der bei Klassenräumen willkommen ist. „Toter“ Dachboden wird vermieden.
Die Dacheindeckung ist mit Zink-Stehfalz vorgesehen. Alternativ kämen auch eine Folienabdichtung oder Pfannen in Frage. Die Folienabdichtung würde jedoch im Vergleich zu anderen potentiellen Einsparmöglichkeiten den Eindruck des Gebäudes stark negativ beeinträchtigen.
zu den Fenstern
Jeder Klassenraum erhält ein festverglastes Fenster mit niedriger BRH und breiter Laibung als Sitzfläche, ohne außenliegenden Sonnenschutz.
Alle Fenster der Süd- und Westfassade werden mit Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Bis auf die festverglasten „Sitzfenster“ erhalten alle Fenster zusätzlich außenliegendem Sonnenschutz in Form von verstellbaren Lamellen, um die Anforderungen der EnEV an den sommerlichen Wärmeschutz zu erfüllen. Als Material für die Fensterrahmen ist Alu einkalkuliert.
zur Haustechnik
Die Haustechnik folgt der Maxime so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Es gibt Belüftungsanlagen, aber nur für innenliegende Räume und die Pantries. Es wird keine aufgeschaltete Brandmeldeanlage benötigt. Die Wärme soll in einer Kombination aus Erdwärmenutzung und ergänzender Gasbrennwerttherme bereit gestellt werden. Dies hat sich bei Betrachtung auch der Folgekosten als wirtschaftlichste Lösung herauskristallisiert. Die Beleuchtung ist komplett in LED-Technik vorgesehen, die Tafeln als moderne smart-boards. Überall im Haus wird es WLAN geben und für je zwei Klassen ist ein Wagen mit Laptops darauf geplant.
zur Barrierefreiheit
Ein barrierefreier Aufzug und eine barrierefreie Toilette sind eingeplant. Sämtliche Türen sind breit genug für Rollstuhl-FahrerInnen. An Flurtüren sind Feststellanlagen geplant, da diese oft schwer zu bedienen sind.
Weitere Informationen sind den Erläuterungsberichten Hochbau sowie Haustechnik in den Anlagen zu entnehmen.
zum Interim
Die Kosten für Zwischenlagerung von Mobiliar und Unterbringung der Betreuung konnten noch nicht ermittelt werden, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Es konnte noch nicht geklärt werden, wo die Betreuung stattfinden kann. Es gibt unterschiedliche Überlegungen, für einige können noch keine Kosten benannt werden.
Für die Zwischenlagerung von Lehr-, Unterrichtsmaterial und Schulmöbeln konnte der Umfang noch nicht ermittelt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Überlegungen, für die im einzelnen Kosten zu ermitteln sind.
zur Ausstattung
Die Ausstattung wird teilweise von Einbindung von Planern gewählt und beschafft, zum Beispiel im IT-Bereich. Bei Ausstattungselementen, bei denen eine Abstimmung auf den Charakter und die prägenden Gestaltungsmerkmale und Materialien des Hochbauentwurfes nahe liegt, soll der Architekt eingebunden werden.
zu den Kosten
Bei der Benennung und Ermittlung von Kosten im Hochbau ist die DIN 2716 einschlägig. Diese kennt folgende Kostengruppen (KG):
KG 100Grundstück
KG 200Herrichten und Erschließen
KG 300Bauwerk – Baukonstruktion
KG 400Bauwerk – Technische Anlagen
KG 500Außenanlagen
KG 600Ausstattung
KG 700Baunebenkosten
Typischerweise können zu Beginn eines Projektes die Kosten nur grob überschlägig ermittelt werden. Je weiter die Planungen voranschreiten und sich einzelne Aspekte konkretisieren, desto genauer wird auch die Kostenermittlung. Die Planung des Gebäudes ist weiter als diejenige der Außenanlagen und der Ausstattung.
Es ist offensichtlich, dass die nach Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) und den vom Bundesbauministerium herausgegebenen Neuherstellungskosten (NHK) vor einem Jahr überschlägig ermittelten Werte nicht eingehalten werden können.
Dies liegt insbesondere daran, dass solche Kostenkennwerte von normalem Baugrund ausgehen und nicht von kaum tragfähigem Marschboden. Auch bei den Planungskosten fallen viele zusätzliche Untersuchungen an, die früher nicht üblich waren, so z.B. Schadstoffuntersuchungen, Drucksondierungen, Untersuchungen zur Ergiebigkeit der Erdwärme, Gebühren für die Prüfung von Statik und Brandschutzkonzept etc.
Die Baukosten (hier sind KG 300, 400 und 700 gemeint) pro m² Bruttogeschossfläche betragen ca. 2140 € brutto bei 1767 m² BGF und
ca. 3.780.000 € brutto. Dieser Wert liegt für einen energetisch hochwertigen Massivbau mit aufwändiger Tiefgründung und umfangreichem Planungserfordernis im akzeptablen Bereich. Der Wert der Baukosten aus KG 300 und KG 400 mit zusammen 3.023.000 € brutto bezogen je m² BGF liegt bei 1710 € brutto.
zum Haushalt:
Im Haushalt 2016 wurden 100.000 € für Planungskosten bereit gestellt. Im Haushalt 2017 wurden 2,5 Mio € für Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 700 bereit gestellt. Im Nachtragshaushalt 2017 wird voraussichtlich der Ansatz auf 330.000 € reduziert und dafür eine VE über 2.170.000 € eingerichtet. In 2018 ist der laut mittelfristiger Finanzplanung ohnehin in Höhe von 1 Mio € vorgesehene Ansatz dann entsprechend aufzustocken.
Für die Kostengruppen 200, 500 und 600 sind bislang noch keine Mittel eingeworben worden.
Finanzierungsübersicht:
Haushalt | für Kostengruppe | vorhandene Mittel | benötigte Mittel | einzustellende Mittel |
2016 Ansatz | 700 | 100.000 € |
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2017 Ansatz | 300, 400, 700 | 2.500.000 € |
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2017 Nachtrag Ansatz | 300, 400, 700 | 330.000 € |
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2017 Nachtrag VE | 300, 400, 700 | 2.170.000 € |
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Summe | 300, 400, 700 | 430.000 € | 3.780.000 € | 3.350.000 € |
2018 | 200 | 0 € | 215.000 € | 215.000 € |
2018 | 500 | 0 € | NN | NN |
2018 | 600 | 0 € | 160.000 € | 160.000 € |
2018 | Interim | 0 € | NN | NN |
2018 | Umzüge | 0 € | 6000 € | 6000 € |
Summe | KG 200-700 | 430.000 € | 4.161.000 € noch unvollständig | 3.731.000 € noch unvollständig |
alle Angaben in € brutto
weitere Vorgehensweise
Der Entwurf des Gebäudes wird fertig gestellt und dazu grundsätzlich Materialien festgelegt. Die Kostenberechnung wird dann abschließend erarbeitet.
Im Sommer erfolgt die Bauantragsstellung incl. Brandschutzkonzept und Statik. Die Prüfung wird sich vermutlich bis zum Ende Jahres 2017 hinziehen. Parallel läuft die Ausführungsplanung zum Gebäude weiter. Die Vergabeverfahren sollen Anfang 2018 stattfinden; Abbruch in den Osterferien 2018; Fertigstellung in den Sommerferien 2019.
Die Entwurfsplanung für den Freiraum erfolgt bis Ende September 2017. Die Vergabeverfahren sind für etwa November 2018 vorgesehen.
Noch vor Beginn der Heizperiode 2017/2018 soll die Sporthalle eine eigene Heizung erhalten. Die jetzige Versorgung von der Schule aus kann sonst nicht mehr gewährleistet werden, sobald die Schule abgebrochen wird. Eine Gasleitung muss verlegt werden.
Da ohnehin die Oberfläche der Sporthallenzufahrt erneuert werden soll, werden hier in 2017 sämtliche Medien neu verlegt und soweit vorgestreckt, wie es sinnvoll ist, also bis an den Rand des Abbruchfeldes. Die jetzigen Hausanschlüsse können noch für Baustrom und Bauwasser dienen und später voraussichtlich ganz entfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat Auswirkungen auf die Haushalte 2018 und 2019 zunächst im Finanzplan, nach Fertigstellung des Gebäudes auch im Ergebnisplan. Ob die Bewirtschaftungskosten absolut steigen oder sinken, lässt sich schlecht vorhersagen, da das neue Gebäude energetisch zwar deutlich besser, aber auch deutlich größer ist.
Anlagenverzeichnis:
1. Raumprogramm vom Juli 2016
2. Raumprogramm mit Gegenüberstellung Entwurf vom Juni 2017
3. Lageplan, Grundrisse und Dachaufsicht
4. Schnitte und Ansichten
5. Erläuterungsbericht Hochbau
6. Erläuterungsbericht Haustechnik
7. Kostenübersicht