Vorlage - SV/2017/009
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Sach- und Problemdarstellung:
Im Finanzplan 2017 ist die Erneuerung der Aschenbahn am Sportplatz Nord mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 320.000,00 € vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahme war für die Sommerferien 2017 geplant.
Das Land Schl.-Holst. hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen und sieht den Erlass einer Richtlinie zur Förderung von kommunalen Spielfeldern und Laufbahnen vor, die noch in 2017 in Kraft treten soll. Nach dem vorliegenden Entwurf werden Maßnahmen, die zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und/oder der Senkung der Betriebskosten der nicht überdachten Spielfelder und Laufbahnen sowie der dazugehörigen spielfeldgebundenen Leichtathletikinfrastruktur beitragen, mit einer Förderquote bis zu 50 % gefördert. Anträge können jedoch erst für das Haushaltsjahr 2018 gestellt werden. Zuwendungen werden nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt.
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, hat die Schulverbandsverwaltung entschieden, die Maßnahme in das Haushaltsjahr 2018 zu verlagern. Die Schulleitung hat dem zugestimmt. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wird ab 2018 nach Antragstellung möglich sein, so dass nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Vergabeverfahren eine zeitnahe Umsetzung in den Sommerferien 2018 sichergestellt wäre. (Wegen der Dauer der Bauzeit muss die schulfreie Zeit der Sommerferien genutzt werden.)
Da die im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellten Mittel Ende 2017 über eine Ermächtigung in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen sein werden, hat die Verlagerung keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen.