Vorlage - SV/2017/007
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Beschlussvorschlag:
Die Fremdreinigung der Schulen des Schulverbandes Glückstadt ist entsprechend dem Vorschlag der bebra Gesellschaft für Verwaltungsentwicklung an den/die Bieter/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. § 21EG Nr. 1 VOL/A zu vergeben.
Sach- und Problemdarstellung:
Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen ist die Fremdreinigung europaweit in einem offenen Verfahren auszuschreiben. Um ein rechtssicheres Vergabeverfahren sicherstellen zu können wurde die Ausschreibung der bebra Gesellschaft für Verwaltungsentwicklung mbH übertragen. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt 2017 eingestelt.Die bebra übernimmt zugleich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens die Einführung eines Qualitätsmanagements, um eine verbesserte Reinigungsqualität zu erreichen. Mit dem Ziel einer Kostenersparnis wurden die Reinigungsleistungen gemeinsam mit den Objekten der Stadt Glückstadt ausgeschrieben. Der Vertrag soll über einen Zeitraum von 4 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr geschlossen werden. Vertragsbeginn wird der 01.09.analog dem neuen Schuljahresbeginn sein.
Die bebra übernimmt dabei die Bewertung der Bieter entsprechend den Vergabebedingungen. Um unangemessen niedrige oder hohe Reinigungsstunden aufklären zu können, werden die jährlichen Reinigungsstunden je Bieter ermittelt und eventuelle Aufklärungsmaßnahmen veranlasst. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird jeder einzelne in der Wertung verbleibende Bieter nach Reinigungsstunden und Preisen bewertet. Die bebra hat empfohlen die Bewertung nach einer Bewertungsmatrix mit einer Gewichtung von 60 % nach dem Preis und 40% nach der Anzahl der angegebenen Reinigungsstunden vorzunehmen. Der Vergabevorschlag enthält dann die Auswertung der gesamten Vergabe mit der Einzelbewertung der ausgewählten Bieter.
Durch die Osterferien wurden die vorbereitenden Maßnahmen etwas verzögert, so dass die Auswertung der Angebote zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vorlag. Es wurden 4 Angebote eingereicht.
Da die Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote umfassend durch die bebra geprüft wird, empfiehlt die Verwaltung, dem Vergabevorschlag der bebra mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. § 21 EG Nr. 1VOL/A zu folgen, sofern eine Auswertung am Tag der Sitzung der Schulverbandsverwaltung aufgrund noch erforderlicher umfangreicherer Recherchen noch nicht vorliegen sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verwaltung geht davon aus, dass trotz qualitativer Verbesserung das Preisniveau der bisherigen Haushaltsansätze unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Steigerungen gehalten werden kann.
Anlagenverzeichnis:
keine Anlagen.