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Vorlage - SV/2017/006  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
05.07.2017 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die der Originalniederschrift beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulver­bandes Glückstadt für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

 


Sach- und Problemdarstellung:

Gem. § 95 b der Gemeindeordnung ist eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung zu erlassen, u.a. wenn


bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen und

 

Arbeitnehmer*innen eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bei einigen Haushaltsstellen sind Veränderungen gegenüber dem prognostizierten Haushaltsansatz eingetreten, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2017 angeglichen werden sollten.(s. anl. Veränderungsliste und Erläuterungen im Vorbericht)

 

Entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Schulverbandsversammlung vom 25.05.2016 zum Neubau der Grundschule in Herzhorn wurden Baukosten i.H.v. 2.500.000,00 € in den Finanzplan 2017 eingestellt. Planungsleistungen für den Bereich der Objektplanung, technischen Ausrüstung, Bauphysik und Tragwerkplanung wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. Ein Baubeginn ist nicht vor 2018 zu erreichen. Für die Planungsleistungen werden in 2017 Kosten i.H.v. 330.000,00 € anfallen, so dass für die Baukosten eine Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr in entsprechender Höhe zu bilden ist. Die Ausschreibung der Bauleistungen kann damit in 2017 durchgeführt werden.

 

Im 1. Nachtrag zum Stellenplan müssen nach den Hinweisen des Gemeinde­prüfungsamtes Rundungsdifferenzen (lfd. Nrn. 14, 15, 22, 27, 28 und 31) und ku-Vermerke (lfd. Nrn.18-21 und 26) angepasst werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch Minderaufwendungen und Mehrerträge im Ergebnisplan ist die Schulverbandsumlage anzupassen und unter Berücksichtigung aller Änderungen um insgesamt 159.100,00 € zu reduzieren. Die Verteilung auf die Mitglieder des Schulverbandes ist aus der Anlage 4 zu ersehen.

Der Kreditbedarf reduziert sich auf 236.200,00 € gegenüber bisher 2.405.000,00 € .

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  2. Entwurf 1. Nachtrag 2017
  3. Entwurf Vorbericht
  4. Neuberechnung der Schulverbandsumlage 2017
  5. Stellenplan 2017 incl. 1. Nachtrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1. Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 (1035 KB)      
Anlage 1 2 2. Entwurf 1. Nachtrag 2017 (3828 KB)      
Anlage 5 3 3. Entwurf Vorbericht (2284 KB)      
Anlage 2 4 4. Neuberechnung der Schulverbandsumlage 2017 (805 KB)      
Anlage 3 5 5. Stellenplan 2017 incl. 1. Nachtrag (1301 KB)