Vorlage - /2015/030-1
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zur Drucksache 2015/030 wird in Bezug auf die Gewährung einer Rentenanwartschaft aufgehoben.
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Glückstadt und der Reserveabteilung erhalten ab 2017 jährlich eine Prämie nach anliegendem Konzept ausgezahlt, solange Mittel im Haushalt der Stadt Glückstadt zur Verfügung gestellt werden.
Stichtag für die Berücksichtigung der Mitgliederzahl für das jährliche Budget im Folgehaushalt ist der 01.07. eines Jahres.
Sach- und Problemdarstellung:
Zur Drucksache 2015/030 beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2015 und der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 20.04.2015, für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr den Besuch eines Fitnessstudios zu bezuschussen und freien Eintritt in das Fortuna-Bad zu gewähren.
Weiter wurde zum Thema „Gewährung einer Rentenanwartschaft“ beschlossen: „Der Bau- und Hauptausschuss sprechen sich grundsätzlich auch für die Unterstützung der Maßnahme 2 aus, eine weitere Beratung sollte hier im Rahmen der Haushaltsbesprechungen 2016 erfolgen. Für das Jahr 2015 sind für diese Maßnahme noch keine Mittel vorzusehen.“
Haushaltsmittel wurden für die Gewährung einer Rentenanwartschaft ab Haushalt 2016 vorgesehen. Sie konnten nicht verausgabt werden, da kein Versicherer mit einem passenden Angebot gefunden werden konnte. Auch 2017 war nicht erfolgreicher: Falls es überhaupt einen Versicherer geben könnte, könnte ggf. bei einer Summe von 100,- € bis 121,- €/Kamerad*innen/Jahr eine Rente von knapp 20,- €/Kamerad*in/mtl. erzielt werden.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich für einen jährlichen Sockelbetrag von 6.500,-€ bei 65 Kamerad*innen (100,- €/Kamerad*in) keine vernünftige Altersvorsorge aufbauen lässt.
Alternativ wurde von der Feuerwehr anliegendes Prämienmodell erarbeitet. Danach erhält jedes Mitglied für die Dauer der Wehrzugehörigkeit Punkte, die sich im Laufe der Zeit erhöhen. Jedes Mitglied kann durch Teilnahme an Diensten, Sonderdiensten und Fortbildungen die Punktezahl und damit auch die Prämie erhöhen.
Zum einen wird durch die Zahlung einer Prämie die Arbeit der Kamerad*innen anerkannt und wertgeschätzt, zum anderen wird die Motivation zur Teilnahme an den Diensten gesteigert und ein besserer Fortbildungsstand erreicht.
Da der für die Empfehlung an den Hauptausschuss sachzuständige Bauausschuss erst Ende September tagt und die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr endlich Klarheit über die Umsetzung des bereits in 2015 gefassten Beschlusses erlangen sollen, wird die Vorlage in Abstimmung mit der Bauausschussvorsitzenden Frau Steup direkt zur Beratung in den Hauptausschuss eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenstelle 1.2.6.010.531810 stehen 2017 für die Gewährung einer Rentenanwartschaft 7.300,- € zur Verfügung. Erstmalig soll die Prämie daher für den Zeitraum 01.11.2016 bis 31.10.2017 greifen, mit Auszahlung spätestens im Dezember 2017.
Für die Folgehaushalte wird ein jährlicher Betrag von 100,- €/Jahr/Kamerad*in eingeworben (Stichtag: 01.07.).
Die jährliche Prämiengewährung steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln. Darüber werden die Kamerad*innen informiert.
Anlagenverzeichnis:
Konzept für Prämienmodell
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1 | Konzept für Prämienmodell (595 KB) |