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Vorlage - SV/2017/005  

Betreff: Jahresabschluss per 31.12.2016 des Schulverbandes Glückstadt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
05.07.2017 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt:

- den Schlussbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2016 des Schulverbandes
   Glückstadt

- den Jahresabschluss des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2016 mit einem
   Jahresgewinn von + 339.630,00 EUR

- die Festsetzung der Bilanzsumme des Schulverbandes Glückstadt in der
    Schlussbilanz per 31.12.2016 in Aktiva und Passiva mit 14.005.066,30 EUR

-  den Jahresüberschuss des Jahres 2016 in einer Höhe von 339.630,00 EUR der
    Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Nach § 56 SchulG in Verbindung mit § 14 GkZ gelten die Bestimmungen des Gemeinderechts entsprechend für den Schulverband. Gemäß § 95 m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Nach § 95 n Abs. 1 GO in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Ziffer 3 GkZ prüft die Verbandsversammlung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen dahin, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Bemerkungen sind in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Die Verbandsversammlung beschließt über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

Die Erläuterungen zum Jahresabschluss per 31.12.2016 ergeben sich aus dem Lagebericht, der dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik in der Fassung vom 10. Juni 2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % (davor 25 %) und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann abweichend hiervon die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Der Jahresüberschuss von 339.630,00 EUR ist somit in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, die damit 29,34 % der Allgemeinen Rücklage erreicht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 


Anlagenverzeichnis:

1. Gesamt- und Gesamtfinanzrechnung des Schulverbandes Glückstadt per
     31.12.2016

2. Schlussbilanz des Schulverbandes Glückstadt per 31.12.2016

3. Lagebericht des Schulverbandes Glückstadt zum Jahresabschluss 2016

4. Anhang des Schulverbandes Glückstadt zum Jahresabschluss 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung des SV Glückstadt per 31.12.2016 (492 KB)      
Anlage 2 2 2. Schlussbilanz des SV Glückstadt per 31.12.2016 (467 KB)      
Anlage 3 3 3. Lagebericht des SV Glückstadt per 31.12.2016 (909 KB)      
Anlage 4 4 4. Anhang des SV Glückstadt zum Jahresabschluss 2016 (587 KB)