Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Kleine Städte und Gemeinden" Grundsatzbeschluss zu Gebäudemodernisierungen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Zusätzlich zu allen Eigentümern von Gebäuden mit hohem und mittlerem Sanierungsbedarf (Vorlage 2016/053-2), beabsichtigt die Stadt Glückstadt, im Fördergebiet „Stadtkern“ und im förmlichen Sanierungsgebiet „Bahnhof“ auch Eigentümer*innen von Gebäuden mit geringem Sanierungsbedarf einen Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln anzubieten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) und der zur Verfügung stehender Mittel.
Der Kostenerstattungsbetrag (nicht rentierliche Kosten der Sanierungsmaßnahme) soll in voller Höhe gefördert werden.
Die Förderung von Anträgen auf Gebäudemodernisierungen im Bereich des Maßnahmengebietes „Kleinere Städte und Gemeinden“ bei Gebäuden mit niedrigem Sanierungsbedarf erfolgt wie bei Förderung von Gebäuden mit hohem und mittlerem Sanierungsbedarf. Eine Differenzierung zwischen hohem, mittlerem und geringem Sanierungsbedarf erfolgt nicht.
Bei Überprüfung des Erfolgs der Förderung in Hinsicht auf Akzeptanz der Förderung bei Gebäudeeigentümer*innen und der zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen Gebäude mit geringem Sanierungsbedarf inkludiert werden.
Die BIG Städtebau GmbH wird in ihrer Aufgabe als Sanierungsträger die Grundstückseigentümer*innen mit einem Informationsflyer über die Fördermöglichkeiten unterrichten und Beratungsgespräche anbieten.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 10 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |