Auszug - Erhebung von Ausbaubeiträgen Antrag der BFG-Fraktion
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Angelegenheit wird vertagt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der Antrag der BFG-Fraktion:
1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Glückstadt (Ausbaubeitragssatzung) wird in Bezug auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen rückwirkend zum 26.01.2018 in der Weise angepasst, dass keine Beitragspflichten mehrentstehen. Dies gilt auch für bereits begonnene oder geplante, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die o.g. Satzung diesbezüglich zu ändern und in der nächst folgenden Stadtvertretersitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Stadtvertretung beschließt, dass für die Kompensation der Einnahmeausfälle keine Erhöhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer oder Kürzungen im sozialen oder schulischen Bereich vorgenommen wird.
4. Das Land wird aufgefordert, im Rahmen der kommenden Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches einen Ausgleich für die nicht mehr zu erhebenden Straßenausbaubeiträge zu erbringen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechenden Appell an das Land zurichten
wird vertagt.
Dies vor dem Hintergrund, dass die kurzfristig eingereichten Anträge (siehe Drucksachen /2017/184-7 bis /184-9) eine Stellungnahme der Verwaltung erfordern, die aber erst zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorliegen könnte.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |