Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" (KSG) Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2019
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 2.610.000,- € für das Programmjahr 2019, d.h. für den Zeitraum 2019 – 2023 gestellt.
Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5036, in den Haushaltsjahren 2019 – 2020 mit je 1.305.000,- €/p.a. bereitgestellt.
Ebenfalls werden die städtischen Eigenanteile für:
- die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 85.000,- € (Programmlaufzeit insgesamt ca. 375.000,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,
- die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 18.966,- €/p.a. (Programmlaufzeit insgesamt ca. 37.932,- €) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160
zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 19 | |
davon: | Ja-Stimmen | 19 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |