Auszug - Einzelhandelskonzept Grundsatzbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
1. Das Einzelhandelskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) in der beigefügten Fassung beschlossen. Es wird zur Grundlage bei der Entscheidung über die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
2. Dem Vorschlag zur Abgrenzung des „zentralen Versorgungsbereiches" und zur Festlegung der zentrumsrelevanten Sortimente wird zugestimmt.
3. Bei zukünftigen einzelhandelsbezogenen Maßnahmen und Planungen steht die Revitalisierung der Innenstadt im Vordergrund.
4. Eine Fortführung der Planung zur Einzelhandelsentwicklung auf dem ehemaligen Wäschereigelände erfolgt nur unter der Maßgabe, dass ein von der Stadt beauftragtes und vom Vorhabenträger finanziertes Gutachten die Verträglichkeit des Vorhabens feststellt. Da dies voraussichtlich nur bei einer Verlagerung von bestehenden Einzelhandelsbetrieben an der Chr.-IV.-Str. möglich sein wird, ist eine vertragliche Regelung zur Nachfolgenutzung für den Standort Chr.-IV.-Str. zu erarbeiten.
5. Zur Revitalisierung der Innenstadt wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein externes, zeitlich begrenztes Citymanagement eingeführt. Über weitere, im Einzelhandelskonzept vorgeschlagene Maßnahmen wird im zuständigen Wirtschaftsausschuss beraten.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Herr Meiners stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag:
1. Das Einzelhandelskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) in der beigefügten Fassung beschlossen. Es wird zur Grundlage bei der Entscheidung über die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
2. Dem Vorschlag zur Abgrenzung des „zentralen Versorgungsbereiches" und zur Festlegung der zentrumsrelevanten Sortimente wird zugestimmt.
3. Bei zukünftigen einzelhandelsbezogenen Maßnahmen und Planungen steht die Revitalisierung der Innenstadt im Vordergrund.
4. Eine Fortführung der Planung zur Einzelhandelsentwicklung auf dem ehemaligen Wäschereigelände erfolgt nur unter der Maßgabe, dass ein von der Stadt beauftragtes und vom Vorhabenträger finanziertes Gutachten die Verträglichkeit des Vorhabens feststellt. Da dies voraussichtlich nur bei einer Verlagerung von bestehenden Einzelhandelsbetrieben an der Chr.-IV.-Str. möglich sein wird, ist eine vertragliche Regelung zur Nachfolgenutzung für den Standort Chr.-IV.-Str. zu erarbeiten.
5. Zur Revitalisierung der Innenstadt wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein externes, zeitlich begrenztes Citymanagement eingeführt. Über weitere, im Einzelhandelskonzept vorgeschlagene Maßnahmen wird im zuständigen Wirtschaftsausschuss beraten.
6. Die Beschlüsse der Stadtvertretung vom 04.12.1997 und vom 01.06.2004 zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels werden aufgehoben.
auf die Punkte 1. bis 5. zu begrenzen und Punkt 6. vom Beschlussvorschlag zu entfernen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |