Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Schl.-Holst.
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Sitzung des Sozialausschusses |
TOP: |
Ö 2 |
Gremium: |
Sozialausschuss |
Beschlussart: |
(offen) |
Datum: |
Mi, 20.06.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:45 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Am Markt 4, 25348 Glückstadt |
Zusatz: |
Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung müssen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses, die nicht der Stadtvertretung angehören, in der 1. Sitzung des Ausschusses von der oder dem Vorsitzenden verpflichtet werden. Ich bitte daher auch die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses, an der Sitzung teilzunehmen.
Zu TOP 8 werden Herr Fernández und Frau Vahl erwartet. |
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende verpflichtet die bürgerlichen Ersatzmitglieder
• Walter Alpen
• Rüdiger Arndt
• Heike Jönßon-Rieck
• Annette Klei
• Martin Meiners
• Guido Nedden
• Andreas Preuß
• Kendrik Schiffner
• Cornelia Scholz
• Michael Seifert
gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten und führt ihn/sie in ihr/sein Amt ein.