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Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Schl.-Holst.   

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung müssen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses, die nicht der Stadtvertretung angehören, in der 1. Sitzung des Ausschusses von der oder dem Vorsitzenden verpflichtet werden. Ich bitte daher auch die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses, an der Sitzung teilzunehmen. Zu TOP 8 werden Herr Fernández und Frau Vahl erwartet.
 
Wortprotokoll


Der Vorsitzende verpflichtet die bürgerlichen Ersatzmitglieder

                    Walter Alpen

                    Rüdiger Arndt

                    Heike Jönßon-Rieck

                    Annette Klei

                    Martin Meiners

                    Guido Nedden

                    Andreas Preuß

                    Kendrik Schiffner

                    Cornelia Scholz

                    Michael Seifert

 

gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten und führt ihn/sie in ihr/sein Amt ein.