Auszug - Unterbringung von Obdachlosen in der Containeranlage "Segelmachertwiete"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
1. Der Beschluss vom 28.02.2017 zur Drucksache (DS) 2017/021, ausschließlich zu I. Ziff. 1, nämlich:
„Die für die Unterbringung von Asylbewerbern angemieteten Containerunterkünfte in der Straße „Der Keil“ werden zur Unterbringung von Obdachlosen, die Containerunterkünfte in der „Segelmachertwiete“ ergänzend zur Unterbringung von obdachlosen Familien genutzt.“
wird aufgehoben.
2. Die für die Unterbringung von Asylbewerbern angemieteten Containerunterkünfte in der „Segelmachertwiete“ werden ergänzend zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |