Auszug - Erneute (4.) Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden der Entwurf und die Begründung in der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Anregungen sind nur zu den gegenüber dem Stand der vorherigen (3.) Auslegung/ Beteiligung geänderten Planinhalten zulässig.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,
- im Osten durch die „Stadtstraße“,
- im Süden durch die Straße „Im Neuland“,
- im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |