Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaus-haltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2017
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die dem Originalprotokoll beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Die mit der Drucksache /2017/088-4 vorliegende Veränderungsliste zum I. Nachtrag 2017 ist noch um folgende Punkte zu ergänzen:
Für die Anschaffung von 12 Wahlkabinen (speziell für Rollstuhlfahrer) sind zusätzliche 5.000,00 € vorzusehen.
Durch die erfolgte Ablösung von Wohnungsbaudarlehen können Mehreinnahmen in Höhe von 313.100,00 € erzielt werden.
Die zusätzlichen Kosten für die Bewirtschaftung der Docke gemäß der Drucksache /2017/063-2 im nicht-öffentlichen Teil sind ebenfalls noch zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist der Sperrvermerk: Freigabe durch den Wirtschaftsausschuss im Zusammenhang mit der Überplanung des Wohnmobilstellplatzes, hier die Bereitstellung der Planungskosten in Höhe von 50.000,00 € aufzuheben.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Begründung bezüglich der Mehrkosten IT von der Verwaltung nachgereicht wird:
Die Kosten Dataport sind für die Landtagswahl vom Faktor 0,07 pro Karte auf 0,50 pro Brief erhöht worden, so dass sich die Kosten entsprechend vervierfacht haben.
Der I. Nachtrag 2017 wird alsdann unter Berücksichtigung der vorliegenden Drucksachen /2017-088 bis /2017/088-5 und den v.g. Änderungen zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Bedingt durch den Beschluss wird für die Sitzung der Stadtvertretung eine neue Haushaltssatzung und auch Veränderungsliste erstellt.
Hinweis der Verwaltung:
Der Stellenplan ist aufgrund der erfolgten Beschlussfassung zur Drucksache /2017/094 und 094-1 entsprechend anzupassen.