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Auszug - Grundschule Herzhorn - Beschluss zum Entwurf des Schulgebäudes  

Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt
TOP: Ö 7
Gremium: Verbandsversammlung des Schulverbandes Glückstadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Zu TOP 7 wird Herr Henning Scheid vom Büro BPV Architekt erwartet.
SV/2017/011 Grundschule Herzhorn - Beschluss zum Entwurf des Schulgebäudes
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Der vorgelegte Entwurf (Stand Juni 2017) wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen weiter voran zu bringen und den Bauantrag zu stellen.

 

Im Haushalt 2018 sind Mittel in Höhe von 3.731.000 € entsprechend der Finanzierungsübersicht für die Kostengruppen 200, 300, 400, 600 und 700 (Baukosten nach DIN 276) bereit zu stellen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zur Freiraumplanung einen Entwurf zum Beschluss vorzulegen. Mittel für die Kostengruppe 500 sind daraufhin gesondert zu beschließen und einzustellen.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Interimslösung für den Schulbetrieb im Schulgebäude Kollmar zu organisieren und eine Interimslösung für die Betreuung zu finden und die Kosten zu berechnen. Über die Bereitstellung der Mittel hierfür ist ebenfalls gesondert zu beschließen.

 

Die Planungen und Vorbereitungen sind so durchzuführen, dass der Abbruch des vorhandenen Schulgebäudes in den Osterferien 2018 und die Fertigstellung des neuen Schulgebäudes in den Sommerferien 2019 erfolgt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

13

davon:

Ja-Stimmen

13

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

Herr Scheid vom Architekturbüro BPV stellt den Entwurf des Schulgebäudes vor. Die Kostenentwicklung entspricht den Angaben in der Beschlussvorlage. Die Kalkulation erfolgt mit Durchschnittspreisen, die zwar abweichen können, sich aber im Rahmen des Budgets bewegen werden. In der Bauausführung werden die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten.