Auszug - Festlegung der Elternbeiträge für die Nutzung von Kindertagesstätten in Glückstadt
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht Kostendeckungsgrad Kita (579 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Elternbeiträge werden zum 1.8.2017 entsprechend des aktuellen Berechnungsmodells auf der Basis von 30 % der für das Haushaltsjahr 2017 geplanten Betriebskosten der Kindertagesstätten neu festgesetzt. Die Elternbeiträge werden in Höhe der in der Anlage 1 - Tabelle 4 – ausgewiesenen Beträge ab dem 1.8.2017 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Empfehlung der Landesverbände für die Elternbeiträge bei mindestens 30 % liegt. Festzustellen ist aber, dass die eigentliche Drittelung nicht vorgenommen wird und daher die Stadt selbst einen größeren Anteil übernimmt (siehe Anlage Übersicht Kostendeckungsgrad Kita).