Auszug - 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003 wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung mit den Änderungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 16 | |
davon: | Ja-Stimmen | 16 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Im Rahmen der Sitzung des Kommunalausschusses am 28.03.2017 wurde jeweils einstimmig beschlossen, dass hinsichtlich der Verwendung des Stadtwappens angeregt wird, dass der § 1 im Absatz 4 um folgenden Satz ergänzt wird:
"Die Verwendung ist anzuzeigen."
Des Weiteren ist die Hauptsatzung dahingehend zu ergänzen, dass der bisherige
§ 18 mit der Bezeichnung "Inkrafttreten" dann neu § 19 wird.
Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass mit dem Landesarchiv bezüglich des Stadtwappens und der Stadtflagge das Einvernehmen hergestellt werden konnte. Hierfür ist es aber notwendig, dass der § 1 Absatz 2 der Neufassung der Hauptsatzung wie folgt gefasst wird:
"Die Stadtflagge zeigt auf blauem Flaggentuch die Figur des Stadtwappens in flaggengerechter Tinktur."
Alsdann erfolgt die Abstimmung über die Hauptsatzung mit den v.g. Änderungen:
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 16 | |
davon: | Ja-Stimmen | 16 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |