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Auszug - 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003  

Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung der Stadt Glückstadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
/2017/037 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Die 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003 wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung mit den Änderungen beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

16

davon:

Ja-Stimmen

16

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

 

Im Rahmen der Sitzung des Kommunalausschusses am 28.03.2017 wurde jeweils einstimmig beschlossen, dass hinsichtlich der Verwendung des Stadtwappens angeregt wird, dass der § 1 im Absatz 4 um folgenden Satz ergänzt wird:

 

"Die Verwendung ist anzuzeigen."

 

Des Weiteren ist die Hauptsatzung dahingehend zu ergänzen, dass der bisherige

§ 18 mit der Bezeichnung "Inkrafttreten" dann neu § 19 wird.

 

 

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass mit dem Landesarchiv bezüglich des Stadtwappens und der Stadtflagge das Einvernehmen hergestellt werden konnte. Hierfür ist es aber notwendig, dass der § 1 Absatz 2 der Neufassung der Hauptsatzung wie folgt gefasst wird:

"Die Stadtflagge zeigt auf blauem Flaggentuch die Figur des Stadtwappens in flaggengerechter Tinktur."

 

Alsdann erfolgt die Abstimmung über die Hauptsatzung mit den v.g. Änderungen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

16

davon:

Ja-Stimmen

16

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0