Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" Grundsatzbeschluss zu Gebäudemodernisierungen
|
Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden
- mit hohem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf und
- mit mittlerem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf
in den Sanierungsgebieten „Nord“ und „Neue Mitte und Umgebung“ soll ein Modernisierungszuschuss aus Städtebauförderungsmitteln (vorbehaltlich der Förderfähigkeit und zur Verfügung stehender Mittel) angeboten werden. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, soll der „Kostenerstattungsbetrag“ (das ist der Betrag, der die Wirtschaftlichkeit der Sanierungskosten übersteigt) in voller Höhe gefördert werden. Nach drei Jahren soll der Erfolg der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümer*innen einerseits und die zur Verfügung stehenden Fördermittel andererseits überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 16 | |
davon: | Ja-Stimmen | 12 |
| Nein-Stimmen | 2 |
| Enthaltungen | 2 |
Gang der Beratung:
Hinterfragt wird, ob ein weiterer Grundsatzbeschluss gefasst werden muss, da eigentlich mit der Beschlussfassung zum Städtebauprogramm "Soziale Stadt" eine grundsätzliche Aussage getroffen wurde. Des Weiteren erfolgen Hinweise, dass für die beabsichtigte Neuordnung der Bebauung keine separate Beschlussfassung erforderlich sei, um ein entsprechendes Förderprogramm für Private zu imitieren, da gemäß dem Grundgesetz Eigentum verpflichtet. Es sollte eher umgesetzt werden, dass sich die Stadt bei der Schaffung von sozialen Wohnraum engagiert. Diesbezüglich wird erwidert, dass hierzu aber die städt. Flächen fehlen.
Hierzu wird mitgeteilt, dass das Ministerium einen Grundsatzbeschluss erwartet, damit der Rahmen bezüglich der noch zu beschließenden Gebäudesanierungen abgesteckt und somit klar geregelt wird, was überhaupt berücksichtigt werden und wer überhaupt alsdann solche Förderung in Anspruch nehmen kann.
Dies alles dient dazu, dass der soziale Wohnraum gefördert wird und damit bezahlbare Wohnungen, die in Glückstadt fehlen, angeboten werden können. Ggf. könnten damit einige Wohnungsbaugesellschaften finanziell unterstützt werden und andere folgen.