Auszug - Sanierungsgebiet "Neue Mitte und Umgebung" Abwägungsbeschluss - Stellungnahme Haus & Grund Glückstadt
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage zu TOP 9 (135 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Abwägung der Anregung von Haus und Grund Glückstadt
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme vom 12.01.2017 von Haus und Grund wird, unter folgenden Hinweisen, berücksichtigt:
- Der Bodenwert bzw. der Ausgleichsbetrag wird vom Gutachterausschuss auf Grundlage der Regelungen des Baugesetzbuches ermittelt.
- Die Fußgängerbrücke Tegelgrund wurde den Grundstückserwerbern nicht „versprochen“, sondern es wurde lediglich auf entsprechende Planungen verwiesen. Es gab auch keinen Anspruch auf die Errichtung der Brücke.
Abwägung der Anregung vom Kreis Steinburg, Kreisbauamt – Kreisentwicklung
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme vom 12.01.2017 des Kreises Steinburg, Kreisbauamt – Kreisentwicklung – wird in der weiteren Planung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Vom Kreis Steinburg ging im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger verspätet eine Stellungnahme ein – siehe Anlage zu diesem Protokoll. Um diese in der Abwägung ebenfalls berücksichtigen zu können, wird beantragt, den Beschlussvorschlag:
„Abwägung der Anregung von Haus und Grund Glückstadt
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme vom 12.01.2017 von Haus und Grund wird, unter folgenden Hinweisen, berücksichtigt:
- Der Bodenwert bzw. der Ausgleichsbetrag wird vom Gutachterausschuss auf Grundlage der Regelungen des Baugesetzbuches ermittelt.
- Die Fußgängerbrücke Tegelgrund wurde den Grundstückserwerbern nicht „versprochen“, sondern es wurde lediglich auf entsprechende Planungen verwiesen. Es gab auch keinen Anspruch auf die Errichtung der Brücke.“
zu ändern in:
„Abwägung der Anregung von Haus und Grund Glückstadt
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme vom 12.01.2017 von Haus und Grund wird, unter folgenden Hinweisen, berücksichtigt:
- Der Bodenwert bzw. der Ausgleichsbetrag wird vom Gutachterausschuss auf Grundlage der Regelungen des Baugesetzbuches ermittelt.
- Die Fußgängerbrücke Tegelgrund wurde den Grundstückserwerbern nicht „versprochen“, sondern es wurde lediglich auf entsprechende Planungen verwiesen. Es gab auch keinen Anspruch auf die Errichtung der Brücke.
Abwägung der Anregung vom Kreis Steinburg, Kreisbauamt – Kreisentwicklung
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme vom 12.01.2017 des Kreises Steinburg, Kreisbauamt – Kreisentwicklung – wird in der weiteren Planung berücksichtigt.“
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |