Auszug - Offener Ganztagsbetrieb Erweiterung des Betreuungsangebotes im Nachmittagsbereich und in den Ferien
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf der Betreuung von Schulkindern in der unterrichtsfreien Zeit (nachmittags und während der Ferien) an den Schulen des Schulverbandes Glückstadt zu ermitteln und Vorschläge zur Ausweitung eines bedarfsgerechten Angebotes zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 13 | |
davon: | Ja-Stimmen | 2 |
| Nein-Stimmen | 7 |
| Enthaltungen | 4 |
Gang der Beratung:
Zum als Anlage beigefügten Schreiben, das den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung von der Schulleitung der Bürgerschule übermittelt wurde erklärt Frau Evers, dass grundsätzlich keine Kritik an den MitarbeiterInnen des Offenen Ganztags geübt, sondern das Ziel verfolgt werden soll, Hortbedingungen zu schaffen oder ein vergleichbares Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Die Verbandsvorsteherin stellt hierzu fest, dass die Zuständigkeit für den Offenen Ganztag beim Schulverband, die für einen Hortbetrieb bei der Stadt Glückstadt liegt. Beim Angebot des Offenen Ganztags handelt es sich um ein niedrigschwelliges Angebot, welches aber flexibel genutzt werden kann. Defizite gibt es in der Transparenz einer Ferienbetreuung, die von verschiedenen außerschulischen Institutionen angeboten wird. Es erfolgt der Hinweis auf andere Betreuungsschlüssel nach dem KiTa-Gesetz und erhöhte Elternbeiträge für eine Hortbetreuung, für die es keinen Rechtsanspruch gibt. Nicht zielführend wäre das Angebot einer Hortbetreuung, die das Kursangebot im Offenen Ganztag schwächen und zu einer sozialen Schieflage durch eine Selektion über die zu zahlenden Elternbeiträge führen würde.
Nach Hinweis auf die im Schreiben der Schulleitung dargestellte Auswertung einer Umfrage an der Bürgerschule und der Verwaltung vorliegenden Bedarfsplanung nach dem KiTa-Gesetz wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt und abgelehnt.