Auszug - Bebauungsplan Nr. 4.57 "Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet" Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd – Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und nach § 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,
im Osten durch die Stadtstraße,
im Süden durch die Straße „Im Neuland“,
im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |