Seiteninhalt
Auszug - Verpflichtung eines bürgerlichen Mitglieds
|
Wortprotokoll |
Die Vorsitzende verpflichtet das bürgerliche Mitglied Christine von Bargen gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.