Auszug - Glückstadt-Nord, "Soziale Stadt" Förderrichtlinie Verfügungsfonds
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Förderrichtlinie für den Verfügungsfonds im Fördergebiet Glückstadt-Nord des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ wird in der sich aus der Anlage zur
Niederschrift ergebenden Fassung mit der Änderung beschlossen, dass unter Punkt 8, Ausschlusskriterien, letzter Spiegelstrich die Worte „Gutachten und Planungen sowie“ gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Auf Nachfrage von Herrn Rohleder, ob höhere Kosten als die vorgesehenen 20.000,00 € künftig zu erwarten sind, antwortet Herr Dr. Busch, dass die Obergrenze für einen Verfügungsfond bei maximal 30.000,00 € liegt. Bei der „Drittelung“ der Kosten sind dann von der Stadt 10.000 € aufzubringen.
Die weitere Beratung ergibt dann, dass die „Richtlinie der Stadt Glückstadt zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Städtebauförderungsgebiet „Glückstadt Nord“ (Förderrichtlinie) geändert werden soll. Unter Punkt 8, letzter Spiegelstrich dieser Richtlinie steht: „- Gutachten und Planungen sowie die Refinanzierung bereits abgeschlossener Projekte“. Die neue Bestimmung lautet: „- die Refinanzierung bereits abgeschlossener Projekte“.
Frau Evers stellt für den Sozialausschuss daher folgenden Antrag:
Die Förderrichtlinie für den Verfügungsfonds im Fördergebiet Glückstadt-Nord des Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ wird in der sich aus der Anlage zur Niederschrift ergebenden Fassung mit der Änderung beschlossen, dass unter Punkt 8, Ausschlusskriterien, letzter Spiegelstrich die Worte „Gutachten und Planungen sowie“ gestrichen werden.
Nach Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes verabschieden sich Frau Quast und Frau Schill um 19:30 Uhr.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |