Auszug - Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen wird in der der Originaldrucksache beigefügten Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Die Altersbeschränkung im § 2 Abs. 6 ist auf 25 Jahre anzuheben.
- Die in der Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen benannte „Skateboard-Anlage“ ist in „Streetball-Platz“ umzubenennen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 6 |
| Nein-Stimmen | 2 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Auf Nachfrage von Herrn Schott erklärt Herr Dr. Busch, dass die Satzung nicht für die Docke gültig ist.
Herr Kolpert weist daraufhin, dass sich die Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen mehrfach auf die Skateboard-Anlage am Multifunktionsplatz bezieht. Die Skateboard-Anlage ist nicht mehr vorhanden. Er schlägt die Umbenennung auf „Streetball-Platz“ vor.
Weiter wird darüber diskutiert, den § 2 Absatz 6 zu ändern. Herr Schott schlägt hier für die SPD-Fraktion vor, die Nutzung des „Streeball-Platzes“ bis zum 25. Lebensjahr zu gestatten. Herr Dr. Wiegmann schlägt eine Regelung vor, die folgendes beinhaltet: Kindern und Jugendlichen ist während der Nutzungszeit Vorrang zu gewähren.
Es wird folgender Antrag gestellt: Die Altersbeschränkung im § 2 Abs. 6 ist auf 25 Jahre anzuheben.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 6 |
| Nein-Stimmen | 2 |
| Enthaltungen | 0 |
Es wird folgender Antrag gestellt: Die in der Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen benannte „Skateboard-Anlage“ ist in „Streetball-Platz“ umzubenennen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 8 | |
davon: | Ja-Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |