Seiteninhalt
Auszug - Antrag der Stadt Glückstadt auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung nach § 12 FAG für das Haushaltsjahr 2014; hier: Entscheidung des Ministeriums vom 17.12.2015
|
Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
Die Drucksache 2015/162 (Anlage zur Originalniederschrift) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird um Mitteilung gebeten, warum das festgestellte Jahresergebnis 2014 nicht mit dem Jahresergebnis im Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung übereinstimmt.
Hinweis der Verwaltung:
Von dem festgestellten Jahresergebnis 2014 in Höhe von 659.290,94 € wurden lediglich 519.134,84 € anerkannt und für die Gewährung der Fehlbetragszuweisung berücksichtigt.