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Auszug - Bebauungsplan Nr. 4.57 "Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet" Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
/2015/009 Bebauungsplan Nr. 4.57 "Glückstadt-Süd - Sondergebiet Hafen und Industriegebiet"
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Für den Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd – Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und nach § 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

     im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,

     im Osten durch die Stadtstraße,

     im Süden durch die Straße „Im Neuland“,

im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend, sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 

 


Gang der Beratung:

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam behandelt.

 

Herr Dr. Busch geht auf die Gründe der erneuten Auslegung ein. Des Weiteren weist er auf die Planungsanpassung hin. Die bereits vorliegenden Anregungen fließen in das neue Verfahren ein, sie bräuchten nicht erneut gestellt werden. Am 31.03.2015 wird in der Elbschule eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden; die Fachgutachter stünden dann für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

9

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0