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Auszug - Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Beschluss |
Der Schulverbandsvorsteher eröffnet die Sitzung und verpflichtet das stellvertretende Mitglied Heike Kühl durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie unter Hinweis auf § 5 GkZ in Verbindung mit § 33 (5) und §§ 21-23 GO in ihr Amt ein.
Es wird festgestellt, dass die Einberufung form- und fristgerecht erfolgte.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.