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Auszug - Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll |
Der Schulverbandsvorsteher eröffnet die Sitzung und verpflichtet das stellvertretende Mitglied Ernst-Hermann Greve durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn unter Hinweis auf § 5 GkZ in Verbindung mit § 33 (5) und §§ 21-23 GO in sein Amt ein.
Es wird festgestellt, dass die Einberufung form- und fristgerecht erfolgte.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.