Auszug - Fremdenverkehrsabgabe; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss: |
Die Beschlussfassung wird vertagt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 4 |
| Nein-Stimmen | 3 |
| Enthaltungen | 2 |
Gang der Beratung:
Herr Blasberg weist darauf hin, dass er den Gutachter um eine kurze schriftliche Darstellung der Glückstädter Situation gebeten hätte, um diese den Ausschüssen als Zwischenergebnis vorlegen zu können. Es handele sich noch nicht um die Endfassung.
Herr Goronczy bedauert, dass der Gutachter für Fragen nicht zur Verfügung stünde. Die Stadt gäbe sehr viel Geld für Tourismus aus. Wenn davon tatsächlich die Gastronomie und Hotellerie in dem genannten hohen Umfang profitiere, hätten sich diese auch entsprechend an den städtischen Tourismus-Ausgaben zu beteiligen. Ihm würde auch ein Hinweis über die Kostenhöhe für die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe fehlen, um diese den zu erzielenden Einnahmen gegenüber zu stellen.
Herr Goronczy stellt den Antrag, die Beschlussfassung:
„Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des beauftragten Gutachters empfiehlt die Verwaltung der Stadtvertretung, dass die im Entwurf vorliegende Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe nicht beschlossen wird.“
zu vertagen.
Abstimmungsergebnis
anwesende Mitglieder: | 9 | |
davon: | Ja-Stimmen | 4 |
| Nein-Stimmen | 3 |
| Enthaltungen | 2 |
Die Verwaltung wird gebeten, den Fraktionen das Gesamt-Gutachten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll die Höhe des zur Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe benötigten Verwaltungsaufwandes benannt werden, um diese den Einnahmen gegenüber stellen zu können. Ausstehen würde auch noch die Aussage der Stadt Bad Segeberg zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe.
Ergänzung gemäß Niederschrift vom 20.05.2014 – TOP 2:
Herr Goronczy bittet um Beantwortung folgender Fragen bis zum nächsten Wirtschaftsausschuss:
a) Kostenumfang für die nachhaltig laufende Erhebung der Abgabe
b) Wie würde sich der FV-Abgabenerlös und –aufwand entwickeln, wenn nicht der im Satzungsentwurf enthaltene Freibetrag von 20 €, sondern eine Freigrenze von 200 € zu Grunde gelegt würde
c) Sollten zu b) zu viele Beherbergungsbetriebe herausfallen, wäre zu prüfen, ob ggf. bei diesen eine abweichende Freigrenze von 100 € zu berücksichtigen wäre, weil ihr Umsatz zwar ggf. überschaubar ist, aber die FV-Partizipation naturgemäß sehr hoch und ein Herausfallen aus der Abgabenentrichtung nicht zweckmäßig wäre.