Auszug - Bebauungsplan Nr. 2.67 "Königsberger Straße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Abwägung der Stellungnahmen gem. § 1 (7) BauGB
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 2.67 „Königsberger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung (Anlage zur Originalniederschrift) wird gebilligt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die Wohnbebauung Königsberger Straße 25,
- im Osten durch die Bahnlinie Elmshorn - Westerland,
- im Süden durch die Wohnbebauung der Königsberger Straße,
- im Westen durch die Mitte der Verkehrsflächen der Königsberger Straße
und umfasst die Flurstücke 1/17, 1/3, 1/4, 1/5,1, 1/6, 1/7, 1,8, 1,9 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Glückstadt, sowie die Flurstücke 22/83, 22/68, 22/67, 22/66, 22/65 und 22/136 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, mit einer Fläche von ca. 1,75 ha.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 16 | |
davon: | Ja-Stimmen | 16 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |