Auszug - Bebauungsplan Nr. 3.69 "An der Chaussée 16" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | 2022.01.25 Praesentation BPlan 3.69 (1567 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 3.69 „An der Chaussée 16“ werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt und die betroffene Öffentlichkeit sowie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beteiligt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 510 der Flur 5, Gemarkung Blomesche Wildnis und wird begrenzt
im Nordosten durch den Von-Drathen-Weg
im Südosten durch die Bebauung An der Chaussée 14 / Am Bolritt 39
im Südwesten durch die Straße Am Bolritt und die Bebauung Am Bolritt 37 a7b
im Nordwesten durch die Bebauung Von Drathen-Weg 1
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Herr Kranzhoff vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff Stadtentwicklung und Planung GmbH stellt die wesentlichen Planinhalte vor. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.