Auszug - Bebauungsplan Nr. 2.67 "Königsberger Straße" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | 2022.01.25 Praesentation zum BPlan 2.67 Koenigsberger Straße (1291 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 2.67 "Königsberger Straße" werden der Entwurf und die Begründung in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung gebilligt. Auf Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB wird eine öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB und eine Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4(2) BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch die Wohnbebauung Königsberger Straße 25,
- im Osten durch die Bahnlinie Elmshorn - Westerland,
- im Süden durch die Wohnbebauung der Königsberger Straße,
- im Westen durch die Mitte der Verkehrsflächen der Königsberger Straße
und umfasst die Flurstücke 1/17, 1/3, 1/4, 1/5,1, 1/6, 1/7, 1,8, 1,9 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Glückstadt, sowie die Flurstücke 22/83, 22/68, 22/67, 22/66, 22/65 und 22/136 (tlw.) der Flur 4, Gemarkung Blomesche Wildnis, mit einer Fläche von ca. 1,75 ha.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Herr Kranzhoff vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff Stadtentwicklung und Planung GmbH stellt die wesentlichen Planinhalte vor. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt. Herr Gängler weist auf eine Korrektur in der Anlage 4 Punkt 3.3 Absatz 3 der Vorlage hin. Die Vorlage wird entsprechend der textlichen Festsetzung (richtig 2 Meter) ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |