Auszug - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Abschließender Beschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | 2021.09.20 Praesentation B-Plan 3.50 (2155 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Abwägung der Anregungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch)
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung der Abwägung beschlossen.
b) Abschließender Beschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Glückstadt, bestehend aus Planzeichnung und Begründung inkl. Umweltbericht, wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des südlichen Teilabschnitts des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes EAW und das im Süden daran angrenzende Teilstück der Straße Janssenweg sowie eine ehemalige Friedhofsfläche im Osten des Plangebietes (jetzt die Flurstücke 985, 986, 987, 990 und 992) und ein Teilstück des Flurstücks 984 (alle Gem. Glückstadt, Flur 2). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Süden durch den ehemaligen Festungsgraben und die Grundstücke Janssenweg 8 und 10, im Westen durch die Bahnlinie 1210 Hamburg-Westerland und im Osten durch das Grundstück Janssenweg 21, das Wohnquartier Kleiner Janssenweg, den Friedhof und die Kleingartenanlage.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Herr Schürmann vom Planungsbüro „Stadt Raum Plan“ erläutert die von unterschiedlichen Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen, die jedoch nicht die Grundzüge der Planung betreffen und der beigefügten Präsentation zu entnehmen sind.
Herr Dr. Busch teilt im Nachgang mit, dass die 22. Flächennutzungsplanänderung im direkten sachlichen Zusammenhang mit dem B-Plan 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ steht. Der B-Plan kann erst abschließend beraten werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Daher soll der abschließende Beschluss zur 22. Flächennutzungsplanänderung in der Stadtvertretung erst erfolgen, wenn der Erschließungsvertrag unterschrieben ist.
In der weiteren Beratung fragt Herr Dr. Lück nach, warum im Hinblick der Energieversorgung keine Solardächer von vornherein im B. Plan vorgesehen sind. Herr Dr. Busch verweist auf das neue Gebäudeenergiegesetz, das regelt, dass 15 % des Verbrauches durch Energiequellen (z.B. Geothermie, Solarplatten etc.) erzeugt werden sollen.