Auszug - Gemeinsamer Antrag zur Detail-Prüfung der Ausgaben für die Anmietung eines Pontons im Binnenhafen; Fraktionen der BFG, SPD, Grünen sowie Herr Schulz, fraktionsloser Stadtvertreter
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Der Prüfauftrag wurde seitens der Verwaltung ausgeführt. Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
stimmberechtigte Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 10 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
Gang der Beratung:
In dieser Angelegenheit wurde eine sehr kontrovers geführte Diskussion abgehalten, in der der Werdegang der Entstehungsgeschichte, der Ablauf des Sachverhaltes, die Beweggründe der erfolgten Antragsstellung nebst Fragen dargestellt, die Unabweisbarkeit dieser Maßnahme, die während der Sommerpause erstellte Drucksache /2021/066-2 sowie die Thematik Urlaubsvertretung der Bürgermeisterin sehr unterschiedlich erörtert worden sind.
Auf Nachfrage teilt Bürgermeisterin Biel ergänzend mit, dass für die Verkehrssicherungspflicht unverändert die Stadt Glückstadt zuständig ist. Den Vorwurf, über die Anmietung wäre die Politik über die Presse informiert worden, weist sie zurück. Die Mitteilung 2021/066-2 sei bereits am 09.07. eingestellt worden. Über neu eingestellte Vorlagen/Mitteilungen informiert der Sitzungsdienst. Die Presse berichtete am 14.07. darüber.
Bezüglich der Finanzierung wird auf den noch folgenden Bericht der Wirtschaftsförderung verwiesen, der alsdann aufzeigt, bei welchen Einzelmaßnahmen entsprechende Deckungsmittel vorhanden wären.
Alsdann erfolgt nach einer äußerst langen Debatte die Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
stimmberechtigte Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 10 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
Änderung gemäß Niederschrift vom 19.10.2021 TOP 2:
Im Nachgang wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass bei dem Budget der Wirtschaftsförderung (Buchungsstelle 5.7.1.010.529100) folgende Einzelmaßnahme, hier das Marktfest in Höhe von 7.317,00 €, nicht in Anspruch genommen wurde und zur Deckung von zusätzlichen Kosten zur Verfügung gestanden hätte.
Änderung gemäß Niederschrift vom 08.11.2021 TOP 3:
Hinweis der Verwaltung:
Hier handelt es sich um ein Versehen. Der Betrag ist mit 7.370 € statt 7.317 € zu beziffern.