Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4.68 "Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV.-Straße" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4.47 "Am Toten Rhinarm"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Für einen ca. 600 m² großen Bereich in Ufernähe des Rhins gelegenen Teil des Flurstückes 16/3, Flur 4, Gem. Glückstadt wird eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4.47 „Am Toten Rhinarm“ durchgeführt.
Für ein ca. 7.780 m² großes, an der Christian-IV.-Straße westlich der Bahnlinie Hamburg-Westerland gelegenes, Gelände wird der Bebauungsplan Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV.-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV.-Straße“ umfasst die Flurstücke 14/5 und 16/3, Flur 4, Gemarkung Glückstadt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |