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Auszug - Fortschreibung Einzelhandelskonzept Grundsatzbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Stadt Glückstadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Pausenhalle Elbschule Glückstadt
Ort: Königsberger Str. 6, 25348 Glückstadt
/2020/053-5 Fortschreibung Einzelhandelskonzept Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
/2020/053
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Wortprotokoll

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
 

 

  1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) in der beigefügten Fassung beschlossen. Es wird zur Grundlage bei der Entscheidung über die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.

 

  1. Dem Vorschlag zur Abgrenzung des „zentralen Versorgungsbereiches“ und zur Festlegung der zentrumsrelevanten Sortimente wird zugestimmt.

 

  1. Bei zukünftigen einzelhandelsbezogenen Maßnahmen und Planungen steht die Revitalisierung der Innenstadt im Vordergrund.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

19

davon:

Ja-Stimmen

17

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

2

 

 

Zur Umsetzung des Konzeptes wird ein externes Unternehmen zeitlich begrenzt beauftragt. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

19

davon:

Ja-Stimmen

19

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0

 


Gang der Beratung:

Es wird über ein stattgefundenes Gespräch zwischen der Verwaltung und der BIG berichtet. Der Antrag auf Förderung kann ab 15.06.2021 gestellt werden (über 300.000 € über zwei Jahre, städt. Eigenanteil liegt bei 75.000 €). Die jährliche Fördersumme in Höhe von 150.000 € ist für Personalaufwendungen (=50.000 €) sowie umzusetzende Maßnahmen (=100.000 €).

 

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag:

 

1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) in der beigefügten Fassung beschlossen. Es wird zur Grundlage bei der Entscheidung über die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.

 

2. Dem Vorschlag zur Abgrenzung des „zentralen Versorgungsbereiches“ und zur Festlegung der zentrumsrelevanten Sortimente wird zugestimmt.

 

3. Bei zukünftigen einzelhandelsbezogenen Maßnahmen und Planungen steht die Revitalisierung der Innenstadt im Vordergrund.

 

4. Zur Umsetzung des Konzeptes wird ein externes Unternehmen zeitlich begrenzt beauftragt. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

 

wird daher gemäß der erfolgten Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses zur Abstimmung gestellt:

 

Ziffer 1 - 3:

 

1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird als städtebauliches Entwicklungskonzept (im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) in der beigefügten Fassung beschlossen. Es wird zur Grundlage bei der Entscheidung über die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.

 

2. Dem Vorschlag zur Abgrenzung des „zentralen Versorgungsbereiches“ und zur Festlegung der zentrumsrelevanten Sortimente wird zugestimmt.

 

3. Bei zukünftigen einzelhandelsbezogenen Maßnahmen und Planungen steht die Revitalisierung der Innenstadt im Vordergrund.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

19

davon:

Ja-Stimmen

17

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

2

 

Ziffer 4:

 

4. Zur Umsetzung des Konzeptes wird ein externes Unternehmen zeitlich begrenzt beauftragt. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

19

davon:

Ja-Stimmen

19

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

0