Auszug - Rollbrücke am Sperrwerk Glückstadt
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
a) Die Stadt Glückstadt übernimmt die Rollbrücke am Sperrwerk Glückstadt vom Land Schleswig-Holstein zum 01.06.2021.
b) Die Stadt beauftragt die Stadtwerke Glückstadt in ihrer Funktion als Hafenbetreiber mit der Erbringung von technischen Dienstleitungen, insbesondere Instandhaltungsarbeiten an der Rollbrücke.
c) Der Betrieb, das heißt die Bedienung der Rollbrücke, verbleibt beim Land.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Herr Fischer stellt die Drucksache dar und geht u.a. auf folgende Aspekte ein: Brückenprüfungen, jährliche Wartungskosten (ca. 5.000 € jährlich), Anpassung der Hafengebühren.
Des Weiteren erfolgt der Hinweis, dass bei einer Nichtübernahme der Rollbrücke eine Stilllegung seitens des LKN erfolgen würde (bezogen auf die erheblichen Sanierungskosten) und daher dies der einzige Weg sei, die Rollbrücke zu erhalten.