Auszug - Kindertagesstättenangelegenheiten Finanzierung des KiTa-Neubaus am Standort Nordmarkstraße
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | NS 10 STVNS 2019 - Sitzung am 19.12.2019 Anlage zu TOP 11 (1589 KB) |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Dem Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH wird zum Neubau der viergruppigen Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit um zwei Gruppen am Standort Nordmarkstraße eine städtische Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe der nicht durch Zuschüsse des Bundes und des Kreises gedeckten Baukosten erteilt, sofern die ev. Kirchengemeinde sich nicht in der Lage sieht, die Neubaumaßnahme vorzufinanzieren (Patronatserklärung). Die Gewährung einer Bürgschaft erfolgt nur, wenn diese tatsächlich gebraucht wird.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 22 | |
davon: | Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 4 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Eingangs wird auf den eingereichten Antrag (siehe Anlage) eingegangen und die aktuellen Entwicklungen im Kita-Bereich dargestellt. Neben einer regen Aussprache werden folgende Aspekte vorgetragen:
- die Ziffer 4 des Antrages wird zurückgezogen
- es werden folgende Kita-Gruppen (hier sind Gruppenräume gemeint) vorgesehen:
Standort Nordmark = 4 +2 / Tegelgrund = 4 + 2 / Königskoppel = 6 + 2 und alsdann keine Aufstockung beim Burggraben
Alsdann wird die Öffentlichkeit vom Vorsitzenden ausgeschlossen, da auf vertragliche Aspekte eingegangen werden soll. Als Gäste verbleiben Frau Rasmus und Herr Egenberger.
Nach Ausschluss der Öffentlichkeit werden folgende Aspekte dargestellt:
- Grundstückskauf - Sachstand Verhandlungen Kirchengemeinde, Kita-Werk
- Option, dass dies Stadt das Grundstück kauft
- Option Erbbaurecht
- Option Bürgschaft
- Rückauflassungsvormerkung
- grundbuchrechtliche Absicherung
- Fördergelder werden nur in Anspruch genommen werden können, wenn das Kita-Werk Träger ist, Frist zur Beantragung ist der 31.03.2020.
Änderung gemäß Niederschrift vom 12.03.2020 – TOP 2:
Der gestrichene Halbsatz wird ergänzt durch: …, „da die Fördermittel bereits durch Förderbescheid an den Träger Kita-Werk gebunden sind.“
Die Gewährung einer Bürgschaft ist das letzte Mittel, das zur Wahl steht.
Danach wird wieder die Öffentlichkeit durch den Vorsitzenden hergestellt.
Alsdann wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag:
Dem Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH wird zum Neubau der viergruppigen Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit um zwei Gruppen am Standort Nordmarkstraße eine städtische Bürgschaft für ein Darlehen in Höhe der nicht durch Zuschüsse des Bundes und des Kreises gedeckten Baukosten erteilt, sofern die ev. Kirchengemeinde sich nicht in der Lage sieht, die Neubaumaßnahme vorzufinanzieren (Patronatserklärung).
dahingehend ergänzt:
Die Gewährung einer Bürgschaft erfolgt nur, wenn diese tatsächlich gebraucht wird.
zur Abstimmung gestellt:
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 22 | |
davon: | Ja-Stimmen | 18 |
| Nein-Stimmen | 4 |
| Enthaltungen | 0 |