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Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Kleine Städte und Gemeinden" (KSG) Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2020  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 4, 25348 Glückstadt
Zusatz: Von der BIG-Städtebau GmbH wird zu TOP 7 Frau Ruschka und zu TOP 8 Frau Glüsing erwartet.
/2019/120 Städtebauförderungsprogramm "Kleine Städte und Gemeinden" (KSG)
Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2020
   
 
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:KSG
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:


 

Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden“ (KSG) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 3.500.000,00€ für das Programmjahr 2020, d.h. für den Zeitraum 2020 – 2024 gestellt.

 

Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5038, in den Haushaltsjahren 2020-2024 mit je 700.200,00€/p.a. bereitgestellt.

 

Ebenfalls werden städtische Eigenanteile für:

 

-die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 100.000,00€ (Programmlaufzeit insgesamt ca. 461.000,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,

 

-die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 37.716,00€ p.a. (Programmlaufzeit insgesamt ca. 144.000,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160,

 

-die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 5.000,00€ (Programmlaufzeit insgesamt 96.700,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.529100 zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

anwesende Mitglieder:

11

davon:

Ja-Stimmen

9

 

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltungen

2