Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Kleine Städte und Gemeinden" (KSG) Städtebauförderungsantrag Programmjahr 2020
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Zur Fortführung des Städtebauförderungsprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden“ (KSG) wird ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 3.500.000,00€ für das Programmjahr 2020, d.h. für den Zeitraum 2020 – 2024 gestellt.
Der Bundes-, Landes- und Eigenanteil der Stadt wird unter Produkt 5.1.1.020, Maßnahme 5038, in den Haushaltsjahren 2020-2024 mit je 700.200,00€/p.a. bereitgestellt.
Ebenfalls werden städtische Eigenanteile für:
-die Kosten eines Sanierungsträgers in Höhe von ca. 100.000,00€ (Programmlaufzeit insgesamt ca. 461.000,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543150,
-die Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 37.716,00€ p.a. (Programmlaufzeit insgesamt ca. 144.000,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.543160,
-die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 5.000,00€ (Programmlaufzeit insgesamt 96.700,00€) unter Kostenstelle 5.1.1.020.529100 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 9 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 2 |