Auszug - Vergabegrundsätze
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Entscheidungen über die Aufhebung oder sonstige Beendigung einer Ausschreibung werden von dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin bis zu einem Wert von netto 25.000 €, ansonsten vom Fachausschuss getroffen, außer es ist kein Teilnahmeantrag oder Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Bei Aufhebung wegen wesentlicher Änderung der Vergabegrundlagen ist der Fachausschuss zu informieren.
Der Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2005 zur Drucksache 2004/147 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag:
Entscheidungen über die Aufhebung oder sonstige Beendigung einer Ausschreibung werden von dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin bis zu einem Wert von netto 100.000 €, ansonsten vom Fachausschuss getroffen, außer es ist kein Teilnahmeantrag oder Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Bei Aufhebung wegen wesentlicher Änderung der Vergabegrundlagen ist der Fachausschuss zu informieren.
Der Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2005 zur Drucksache 2004/147 wird aufgehoben.
wird dahingehend angepasst, dass die Wertgrenze bei 25.000,00 € statt 100.000,00 € liegt.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |