Auszug - Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung) Erlass der 5. Nachtragssatzung
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Beschluss Abstimmungsergebnis Wortprotokoll |
In Kenntnis der Drucksache ergeht folgender Beschluss:
Die 5. Nachtragssatzung der Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der sich aus der Anlage zur Originalniederschrift ergebenden Fassung erlassen.
Die Gebührenkalkulation des Abrollbehälters Sandsackfüllmaschine als Grundlage der 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glückstadt (Feuerwehrgebührensatzung) wird billigend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
anwesende Mitglieder: | 11 | |
davon: | Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Gang der Beratung:
Es wird nochmals auf die Historie bezüglich der Anschaffung der Sandsackfüllmaschine eingegangen (u.a. Anschaffung durch die Stadt > insbesondere für den Eigenschutz, Sonderzuweisung Land für die Anschaffung, Kostenbeteiligung Kreis, Ausleihung gegen eine Gebühr usw..).
Im Hinblick auf die anstehende Übung "Blanker Hans", bei der die Feuerwehr Glückstadt nicht im Vorwege eingebunden war, wurde die Stadt gebeten, die Sandsackfüllmaschine zur Verfügung zu stellen. Dies wurde unter der Maßgabe gegen eine Gebühr in Aussicht gestellt. Dies wiederum verursachte einigen "Wirbel" in der Kreisverwaltung, sodass am 05.09.2019 telefonisch versucht wurde, eine Klärung herbeizuführen. Ergebnis war dann letztendlich, dass am 09.09.2019 seitens des Kreises mitgeteilt wurde, dass die Sandsackfüllmaschine der Stadt Glückstadt nicht mehr benötigt wird und auch die Glückstädter Feuerwehr nicht an der Übung teilnimmt.
Nichtsdestotrotz ist eine Klärung herbeizuführen, ab wann (Situation vor und nach erfolgter Erklärung eines Katastrophenalarms durch den Landrat) eine Gebühr für die Ausleihung der Sandsackfüllmaschine zu erheben ist. Dies vor dem Hintergrund, dass die Sandsackfüllmaschine durch Private, andere Feuerwehren im Rahmen eines "normalen" Einsatzes (u.a. Deichbefestigung, Sicherung Lagergut usw.) ausgeliehen werden könnte.